Nur noch geimpfte und genesene Kundschaft darf die Läden betreten: Dagegen zieht die auch in Unna vertretene Kaufhauskette Woolworth vor den Kadi.
Laut Medienberichten hat Woolworth beim Oberverwaltungsgericht für NRW Klage gegen die seit dem 4. Dezember geltende 2G-Order im Einzelhandel eingereicht. Das Ziel sei, per Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung zu erreichen.
Gemäß Woolworth ist die 2G-Zutrittsregel ein unangemessener Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sowie ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie sei unverhältnismäßig und unangemessen. Denn ob vom Einzelhandel überhaupt eine signifikante Infektionsgefahr ausgehe, sei in Anbetracht der vorhandenen Schutzmaßnahmen zweifelhaft.
Mit der Entscheidung über den Eilantrag ist laut einem Gerichtssprecher erst ab kommender Woche zu rechnen.
Kommentare
[…] Beim OVG für NRW in Münster sind ebenfalls mehrere Klagen anhängig. Eine davon hat Woolworth eingereicht, wir berichteten HIER. […]
[…] den der der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel (wir berichteten HIER) […]
[…] den der der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel (wir berichteten HIER) […]