„Ungeimpfte sollen auf dem RĂŒcken des Einzekhandels zur Impfung gezwungen werden!“
Mit massiver Kritik reagiert der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die geplanten oder schon vollzogenen CoronaverschÀrfungen in vielen BundeslÀndern:
WĂ€hrend das Landeskabinett NRW heute noch berĂ€t, gehen immer mehr BundeslĂ€nder (zuletzt Hamburg) zur strengen 2G-Regel im Einzelhandel ĂŒber. HeiĂt, alles bis auf Waren des tĂ€glichen Bedarfs (Lebensmittel und Drogerieartikel) bleibt das Shoppen in GeschĂ€ften Geimpften und Genesenen vorbehalten. Ungeimpfte mĂŒssen drauĂen bleiben.Â
UPDATE – 2G laut Rechtsgutachten verfassungswidrig:
Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-EinschrĂ€nkungen fĂŒr den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurĂŒckzunehmen oder gar nicht erst einzufĂŒhren.
â2G-Regelungen fĂŒr den Einzelhandel sind nicht verhĂ€ltnismĂ€Ăig und greifen in die verfassungsgemÀà geschĂŒtzten Rechte der betroffenen EinzelhĂ€ndler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln fĂŒr den Einzelhandel Abstand nehmenâ, so HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berĂŒcksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeĂŒbten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). DarĂŒber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller AusgleichsmaĂnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der GefĂ€hrdungslage fĂŒr die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die EinfĂŒhrung einer Impfpflicht verzichtet.
â2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, FlĂ€chenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicherâ, so Genth weiter. Der Handel habe seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Genth: âDie Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen EinzelhĂ€ndlern im WeihnachtsgeschĂ€ft massive UmsatzeinbuĂen von bis zu 50 Prozent.â Viele Handelsunternehmen wĂ€ren in der Folge in ihrer Existenz bedroht.
Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschlieĂen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Coronahilfen fĂŒr die Branche. âWenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingefĂŒhrt wird, dann braucht es aus rechtlichen GrĂŒnden umfassende EntschĂ€digungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare RechtsansprĂŒche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen FixkostenzuschĂŒsseâ, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsĂ€chlichen durch die MaĂnahmen entstandenen Verluste der EinzelhĂ€ndler. Ebenso wichtig wĂ€re es, eine solche Regelung in AbhĂ€ngigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Ăberschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flĂ€chendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten dann auch analog zur Situation im ĂPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen. Weiterhin sieht der HDE gerade mit Blick auf die aktuell diskutierten erheblich einschrĂ€nkenden MaĂnahmen fĂŒr die Gesellschaft und Wirtschaft eine allgemeine Impfpflicht als notwendig an, um die fortlaufende Pandemie wirksam durchbrechen zu können.
Das Gutachten finden Sie unter www.einzelhandel.de/Gutachten2G
Der HDE warnt vor einem bundesweiten Flickenteppich und weiteren EinschrĂ€nkungen fĂŒr den Einzelhandel.
âDer Einzelhandel ist kein Infektionsherd. Die AlleingĂ€nge einiger BundeslĂ€nder gehen daher am Ziel vorbei. Es braucht keine zusĂ€tzlichen EinschrĂ€nkungen fĂŒr das Einkaufen, um die Pandemie erfolgreich einzudĂ€mmen!“
Vorgaben wie 2G oder 3G seien im Handel nicht notwendig. Mit bewĂ€hrten Hygienekonzepten, Abstandsregelungen und besonders der Maskenpflicht hĂ€tten HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler seit Beginn der Pandemie dafĂŒr gesorgt, dass Einkaufen sicher möglich sei.
Jedoch:
„Die Politik scheint beschlossen zu haben, die Ungeimpften auf dem RĂŒcken des Einzelhandels zu einer Impfung zwingen zu wollen. Das ist der falsche Weg.“
Die Existenz vieler HĂ€ndler in Gefahr zu bringen, um Uneinsichtige von der Corona-Impfung zu ĂŒberzeugen, sei aus Sicht vieler Handelsunternehmen geradezu zynisch. Zumal sich der Handel in einer eigenen Impfkampagne seit Monaten fĂŒr den Fortschritt der Impfkampagne engagiert.
âEs ist wichtig, die Impfquote zu steigern. Und das sowohl unter bislang nicht geimpften Personen als auch durch Booster-Impfungen bei bereits Geimpften.“ Der Handel setze sich hierfĂŒr seit dem Sommer mit der gröĂten privatwirtschaftlichen Impfkampagne Deutschlands ein. Unter dem Motto âLeben statt Lockdownâ werben mehr als 30 groĂe Handelsunternehmen mit Plakaten und Flyern fĂŒr die Corona-Impfung. Im Rahmen von Impfaktionen auf ParkplĂ€tzen und in Einkaufszentren wurden bereits ĂŒber 150.000 Impfdosen verimpft
Weitere Informationen unter:Â https://www.leben-statt-lockdown.de/
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