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2G beim Einkaufen laut Rechtsgutachten verfassungswidrig – Handel auf den Barrikaden

2G beim Einkaufen laut Rechtsgutachten verfassungswidrig – Handel auf den Barrikaden

„Ungeimpfte sollen auf dem Rücken des Einzekhandels zur Impfung gezwungen werden!“

Mit massiver Kritik reagiert der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die geplanten oder schon vollzogenen Coronaverschärfungen in vielen Bundesländern:

Während das Landeskabinett NRW heute noch berät, gehen immer mehr Bundesländer (zuletzt Hamburg) zur strengen 2G-Regel im Einzelhandel über. Heißt, alles bis auf Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel und Drogerieartikel) bleibt das Shoppen in Geschäften Geimpften und Genesenen vorbehalten. Ungeimpfte müssen draußen bleiben. 

UPDATE – 2G laut Rechtsgutachten verfassungswidrig:

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei NOERR kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen.

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Der Handel habe seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.

Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler. Ebenso wichtig wäre es, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Überschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flächendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten dann auch analog zur Situation im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen. Weiterhin sieht der HDE gerade mit Blick auf die aktuell diskutierten erheblich einschränkenden Maßnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft eine allgemeine Impfpflicht als notwendig an, um die fortlaufende Pandemie wirksam durchbrechen zu können.

Das Gutachten finden Sie unter www.einzelhandel.de/Gutachten2G

Der HDE warnt vor einem bundesweiten Flickenteppich und weiteren Einschränkungen für den Einzelhandel.

„Der Einzelhandel ist kein Infektionsherd. Die Alleingänge einiger Bundesländer gehen daher am Ziel vorbei. Es braucht keine zusätzlichen Einschränkungen für das Einkaufen, um die Pandemie erfolgreich einzudämmen!“

Vorgaben wie 2G oder 3G seien im Handel nicht notwendig. Mit bewährten Hygienekonzepten, Abstandsregelungen und besonders der Maskenpflicht hätten Händlerinnen und Händler seit Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Einkaufen sicher möglich sei.

Jedoch:

„Die Politik scheint beschlossen zu haben, die Ungeimpften auf dem Rücken des Einzelhandels zu einer Impfung zwingen zu wollen. Das ist der falsche Weg.“

Die Existenz vieler Händler in Gefahr zu bringen, um Uneinsichtige von der Corona-Impfung zu überzeugen, sei aus Sicht vieler Handelsunternehmen geradezu zynisch. Zumal sich der Handel in einer eigenen Impfkampagne seit Monaten für den Fortschritt der Impfkampagne engagiert.

„Es ist wichtig, die Impfquote zu steigern. Und das sowohl unter bislang nicht geimpften Personen als auch durch Booster-Impfungen bei bereits Geimpften.“ Der Handel setze sich hierfür seit dem Sommer mit der größten privatwirtschaftlichen Impfkampagne Deutschlands ein. Unter dem Motto „Leben statt Lockdown“ werben mehr als 30 große Handelsunternehmen mit Plakaten und Flyern für die Corona-Impfung. Im Rahmen von Impfaktionen auf Parkplätzen und in Einkaufszentren wurden bereits über 150.000 Impfdosen verimpft

Weitere Informationen unter: https://www.leben-statt-lockdown.de/

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