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Weihnachtsmärkte bei dieser Pandemielage – „Wieso ist das erlaubt? Ist das nicht viel zu gefährlich?“ Fragen und Antworten

Weihnachtsmärkte bei dieser Pandemielage – „Wieso ist das erlaubt? Ist das nicht viel zu gefährlich?“ Fragen und Antworten

Die Infektionszahlen steigen exponentiell an, täglich lauter werden die Warnungen vor einem Kollaps der Krankenhäuser, und gleichzeitig finden in den Innenstädten umfangreiche Weihnachtsmärkte statt – im Advent sogar noch von verkaufsoffenen Sonntagen begleitet. Wie passt all das zusammen? Wieso ist in diesem Jahr erlaubt, was voriges Jahr bei viel niedrigeren Zahlen verboten war? Und ist ein Weihnachtsmarktbummel bei dieser Pandemielage nicht viel zu gefährlich?

Das Stadtmarketing Soest thematisiert diese Fragen, die auch diese Leserinnen und Leser unseres Portals bewegen, auf seiner Website im Rahmen seiner Weihnachtsmarktinformationen.

Die Auskünfte lassen sich auf alle anderen Weihnachtsmärkte übertragen. Auf allen gilt seit dem 24. 11. 21 die 2G-Regel: Zutritt haben nur geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher.

Weshalb kann der Weihnachtsmarkt 2021 im Gegensatz zum Vorjahr stattfinden?
Im Jahr 2020 waren Großveranstaltungen bereits im August bis zum 30. Oktober verboten. Danach wurde per Erlass das Durchführungsverbot noch einmal verlängert, so dass es rechtlich gar nicht möglich war, den Weihnachtsmarkt durchzuführen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt die Durchführung von Weihnachtsmärkten derzeit zu.

Eine absolute Sicherheit für die tatsächliche Durchführung gibt es allerdings nicht, da dies stets von der aktuell geltenden Corona-Rechtslage abhängt, die die Grundsätzlichkeit der Durchführung von Großveranstaltungen reglementiert.

Ist die Veranstaltung des Weihnachtsmarktes wegen der Corona-Pandemie nicht viel zu gefährlich?
Die Landesregierung NRW hält Volksfeste und damit auch Weihnachtsmärkte für durchführbar, wenn auf dem Veranstaltungsgelände die 2G-Regel gilt und entsprechende Stichproben-Kontrollen vorgenommen werden. Sie geht davon aus, dass bei Beachtung der wesentlichen Elemente des Hygieneschutzes die Durchführung dieser Veranstaltungen verantwortbar ist.

Sollten zwischenzeitlich Anpassungen nötig werden, werden diese vom Veranstalter auch kurzfristig umgesetzt.

 

Ordnungskräfte auf dem Weihnachtsmarkt Unna. Das Foto entstand vor dem Inkrafttreten der Maskenpflicht, die seit dem 23. 11. auf dem Unnaer Weihnachtsmarkt während der Öffnungszeiten gilt.

Wird das Weihnachtsmarktgelände abgesperrt und gibt es Zugangskontrollen?
Nein. Das Weihnachtsmarktgelände hat zahlreiche Zugangsbereiche im Gegensatz zu einem Veranstaltungsplatz und wäre daher nur mit großem Aufwand abzusperren.

Hinzu kommt, dass auf der Veranstaltungsfläche auch Menschen wohnen, arbeiten, in den Geschäften einkaufen oder andere Erledigungen machen, wie z.B. Arztbesuche.

Gibt es eine Obergrenze für Besucherinnen und Besucher?
Nein. Eine Besucherbegrenzung ließe sich nur umsetzen, wenn die Veranstaltungsfläche komplett abgesperrt werden würde und es an allen Eingängen Kontrollen gäbe. …

Die Corona-Schutzverordnung verlangt bei Großveranstaltungen auch keine Besucherbegrenzung. Allerdings erfolgen umfangreiche Kontrollen zur Einhaltung der 2G-Regel.

Zutritt zu den Weihnachtsmarktständen nur für Geimpfte/Genesene. Hier Weihnachtsmarkt Unna. (Foto Rinke)

Welche Besucher-Regeln, auch im Hinblick auf Schutz- oder Hygiene-Maßnahmen, gelten während des Weihnachtsmarktes  2021?
Auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes gilt für Besucherinnen und Besucher die 2G-Regel. Das bedeutet, sie müssen nachweisen können, dass sie entweder vollständig geimpft oder bereits von einer Corona-Infektion genesen sind. Des Weiteren wird empfohlen Abstand zu halten, allgemeine Hygiene-Regeln zu beachten und eine Maske zu tragen.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten lediglich für Personen mit ärztlichem Attest. Diese müssen zusätzlich einen negativen Test-Nachweis mit sich führen: Entweder einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Welche Corona-Kontrollen gibt es auf dem Weihnachtsmarkt?
Gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung, gültig seit dem 24.11.2021, werden Stichproben-Kontrollen durch den Veranstalter vorgenommen, um zu prüfen, ob die 2G-Regeln erfüllt sind. Entsprechende Nachweise (Impfpass, App-Eintrag) sind auf Nachfrage bereitzuhalten.

Aktuelle Schlagzeile heute:

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, fordert: Weihnachtsmärkte sollten bundesweit schließen: „Es bringt nichts, die Weihnachtsmärkte in der einen Region zu verbieten, wenn die Leute dann in eine andere fahren, wo sie noch geöffnet sind.““ Länder und Kommunen sollten zudem zu Silvester größere Feiern, Feuerwerk und private Böllerei flächendeckend verbieten

Zur Coronalage NRW:

Leitindikatoren für Nordrhein-Westfalen
Datenstand 27.11.2021 – 00:00 Uhr (IfSG) bzw. 26.11.2021 – 12:15 Uhr (DIVI)

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz
gemäß IfSG1
Anteil COVID-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten
DIVI-Intensivregister2
7-Tage-Inzidenz
gemäß IfSG3

4,32

12,39 %

278,5
+4,3*

 

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