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3G in Ratssitzungen: Ratsfrau aus dem Ruhrgebiet droht BĂŒrgermeister mit Klage

3G in Ratssitzungen: Ratsfrau aus dem Ruhrgebiet droht BĂŒrgermeister mit Klage

Eine Ratsfrau des Stadtrates Castrop-Rauxel lehnt die 3G-Regel fĂŒr Rats- und Ausschusssitzungen ab. Sie fordert, auch ohne den Nachweis von Genesung, Impfung oder negativem Test an Sitzungen teilzunehmen.  Jetzt droht sie dem BĂŒrgermeister mit Klage, berichtet der WDR.

Bei der Lokalpolitikerin handelt es sich um die GrĂŒne Notburga Henke, Jahrgang 1948.

Notburga Henke. (Foto Die GrĂŒnen Castrop-Rauxel)

Diese fĂŒhle sich durch die 3G-Regel fĂŒr Sitzungen des Rates und der AusschĂŒsse, die auch in zahlreichen anderen StĂ€dten gilt (z. B. auch im Stadtrat Unna oder Kamen), „in der freien AusĂŒbung ihres Mandats beeintrĂ€chtigt“, heißt es.

Zusammen mit Leonore Schröder vom Verein „Rettet die Alte Eiche“ fordert Notburga Henke den BĂŒrgermeister auf, ihnen auch ungetestet Zutritt zu gewĂ€hren.  Andernfalls wĂŒrden sie mit Hilfe eines Anwalts Klage einreichen.

Dies bekrĂ€ftigte Henke am Freitag (12. 11.) nach Ablauf des Ultimatums gegenĂŒber dem WDR, der den Anwalt der beiden GrĂŒnen-Vertreterinnen als „zur Querdenkerszene gehörend“ einsortiert.

Die GrĂŒne Partei in Castrop-Rauxel verurteile das Vorgehen, heißt es weiter. BĂŒrgermeister Rajko Kranvanja (SPD) beruft sich auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil von Ende September (OVG MĂŒnster), das die  3G-Regel auch fĂŒr Ratsmitglieder bestĂ€tigte.

Auch ein Ratsmitglied aus Kamen, Ulrich Lehmann von der AfD, wehrte sich gegen 3G in Ratssitzungen, so dass BĂŒrgermeisterin Elke Kappen (SPD) zunĂ€chst das OVG-Urteil abwartete.

 

Kommentare

WORDPRESS: 2
  • St. Gremling vor 8 Monaten

    Denke wir alle sind derzeit „in der freie AusĂŒbung unseres normalen Lebensablaufs beeintrĂ€chtigt“
    Wenn das OVG MĂŒnster die 3 Regel fĂŒr Ratsmitglieder bestĂ€tigt hat worĂŒber regt sich die Dame auf.
    M.E ist es eher unverantwortlich dass sie ĂŒberhaupt ihre politische Arbeit ausĂŒben darf / kann.
    Ich hoffe nur dass ihre PatientenverfĂŒgung auf dem aktuellen Stand ist und sie auf eine Behandlung speziell der Intensivbetreuung im Corona Fall ausdrĂŒcklich verzichtet.