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3G in Ratssitzungen: Ratsfrau aus dem Ruhrgebiet droht Bürgermeister mit Klage

3G in Ratssitzungen: Ratsfrau aus dem Ruhrgebiet droht Bürgermeister mit Klage

Eine Ratsfrau des Stadtrates Castrop-Rauxel lehnt die 3G-Regel für Rats- und Ausschusssitzungen ab. Sie fordert, auch ohne den Nachweis von Genesung, Impfung oder negativem Test an Sitzungen teilzunehmen.  Jetzt droht sie dem Bürgermeister mit Klage, berichtet der WDR.

Bei der Lokalpolitikerin handelt es sich um die Grüne Notburga Henke, Jahrgang 1948.

Notburga Henke. (Foto Die Grünen Castrop-Rauxel)

Diese fühle sich durch die 3G-Regel für Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, die auch in zahlreichen anderen Städten gilt (z. B. auch im Stadtrat Unna oder Kamen), „in der freien Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt“, heißt es.

Zusammen mit Leonore Schröder vom Verein „Rettet die Alte Eiche“ fordert Notburga Henke den Bürgermeister auf, ihnen auch ungetestet Zutritt zu gewähren.  Andernfalls würden sie mit Hilfe eines Anwalts Klage einreichen.

Dies bekräftigte Henke am Freitag (12. 11.) nach Ablauf des Ultimatums gegenüber dem WDR, der den Anwalt der beiden Grünen-Vertreterinnen als „zur Querdenkerszene gehörend“ einsortiert.

Die Grüne Partei in Castrop-Rauxel verurteile das Vorgehen, heißt es weiter. Bürgermeister Rajko Kranvanja (SPD) beruft sich auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil von Ende September (OVG Münster), das die  3G-Regel auch für Ratsmitglieder bestätigte.

Auch ein Ratsmitglied aus Kamen, Ulrich Lehmann von der AfD, wehrte sich gegen 3G in Ratssitzungen, so dass Bürgermeisterin Elke Kappen (SPD) zunächst das OVG-Urteil abwartete.

 

Kommentare

WORDPRESS: 2
  • St. Gremling vor 3 Jahren

    Denke wir alle sind derzeit „in der freie Ausübung unseres normalen Lebensablaufs beeinträchtigt“
    Wenn das OVG Münster die 3 Regel für Ratsmitglieder bestätigt hat worüber regt sich die Dame auf.
    M.E ist es eher unverantwortlich dass sie überhaupt ihre politische Arbeit ausüben darf / kann.
    Ich hoffe nur dass ihre Patientenverfügung auf dem aktuellen Stand ist und sie auf eine Behandlung speziell der Intensivbetreuung im Corona Fall ausdrücklich verzichtet.