Auch wenn am 25. November die bundesweite „epidemische Lage“ endgültig ausläuft, müssen die Bundesländer weiterhin die Möglichkeit haben, auch kurzfristig Schutzmaßnahmen zu verfügen. Dazu zählen Abstand, Maskenpflicht, 3G und 2G.
Darauf einigten sich heute (22. Oktober) die Ministerpräsidenten der Länder.
Das Land NRW fasst die Vorsätze um Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz des NRW-Landeschefs Armin Laschet (CDU) wie folgt zusammen:
„Es ist für die Chefinnen und Chefs der Landesregierungen von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen.
Die erfolgreiche Impfkampagne hat eine deutliche Reduzierung der Schutzmaßnahmen in allen Ländern ermöglicht. Die Entwicklung der Pandemie in der kalten Jahreszeit ist trotzdem sorgsam weiter zu beobachten und zu bewerten.
Niedrigschwellige Maßnahmen können und sollen verhindern, dass es zu einem erneuten massiven Anstieg des Infektionsgeschehens kommt.
Zu solchen Maßnahmen zählen insbesondere das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises (3G-/2G-Regel).
Ein massiver Anstieg könnte sonst im Bund oder in den Ländern wieder deutlich verschärfte Maßnahmen nötig machen.
Konsequente Ahndung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Zudem bekräftigten die Spitzen der Landesregierungen die Notwendigkeit, Fälschungen von Gesundheitszeugnissen konsequent ahnden zu können.
In einem gemeinsamen Beschluss betonten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass Impfungen der entscheidende Faktor in der Bekämpfung der Corona-Pandemie und auf dem Weg zur Normalisierung des Alltags aller Bürgerinnen und Bürger sind.
Die entsprechenden Impfnachweise haben eine große Bedeutung, für die Aufhebung von Beschränkungen oder zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen. Mit Sorge werde festgestellt, dass Gesundheitszeugnisse (Impfbescheinigungen, Genesenen-Nachweise und Testbescheinigungen) gefälscht werden.
Deshalb fordern die Länder vom Bund, lückenlose strafrechtliche Ahndungsmöglichkeiten zur Bestrafung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen zu schaffen.“
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie auf land.nrw.
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