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2G bald auch bei Aldi und Co.? Praktisch nicht machbar und kontrÀr zur Daseinsvorsorge

2G bald auch bei Aldi und Co.? Praktisch nicht machbar und kontrÀr zur Daseinsvorsorge

Aldi-Einkaufswagen. (Foto Rinke)

Gilt „2G“ bald auch beim Einkaufen, womöglich gar in LebensmittelmĂ€rkten? Aktuelle Pressespekulationen darĂŒber, die vereinzelt auch in Kommentaren auf der Rundblick-Facebookseite erwĂ€hnt werden, entbehren jeglicher Grundlage.

Der Einzelhandel schließt eine 2G- oder 3G-Regelung beim Einkaufen aus. Das sei „momentan nicht der Weg fĂŒr das Einkaufen“, sagte HauptgeschĂ€ftsfĂŒhre Stefan Genth. Er verwies auf die guten Hygienekonzepte im Handel. Ganz davon abgesehen könnten derartige Auflagen bei tĂ€glich rund 40 Millionen Kontakten im Einzelhandel ĂŒberhaupt nicht zu kontrollieren.

Zu den öffentlichen Spekulationen war es seit voriger Woche gekommen, weil immer mehr BundeslĂ€nder das sogenannte 2G-Modell einfĂŒhren wollen, um einer weiteren Coronawelle im Herbst und Winter vorzubeugen. 2G bedeutet, dass nur von Corona Genesene oder voll Geimpfte Zutritt haben. Das Optionsmodell hat z. B. Hamburg eingefĂŒhrt, fĂŒr Gastronomen, die Kultur- und Eventbranche.

In einem Bericht der Leipziger Volkszeitung war jetzt behauptet worden, das Bundesland Sachsen denke darĂŒber nach, 2G auch auf den Einzelhandel auszuweiten und konkret auch auf LebensmittelgeschĂ€fte. Das ist aber gar nicht möglich, stellt die Landesregierung in ihrer am 21. September verabschiedeten neuen Coronaschutzverordnung klar.

„Die Staatsregierung hat mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung zusĂ€tzlich das optionale 2G-Modell eingefĂŒhrt. Die bislang in Sachsen geltende die 3G-Regel hat weiterhin Bestand“, heißt es in der Verordnung.

Im „Fragen und Antworten“-Katalog geht es konkret um 2G:

„Wird es das 2G-Optionsmodell im öffentlichen Personennahverkehr und in SupermĂ€rkten geben?“

Die Antwort ist eindeutig:

„Nein, Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie der Personennah- und -fernverkehr, dĂŒrfen das 2G-Optionsmodell nicht anwenden. Das gilt auch fĂŒr GeschĂ€fte.“

Die Landesregierung NRW möchte generell an 3G festhalten: Neben dem Nachweis vollen Impfschutzes oder Immunisierung durch ĂŒberstandene Covid-Erkrankung soll es im bevölkerungsreichsten Bundesland weiterhin auch die Möglichkeit geben, durch einen negativen aktuellen Coronatest Zutritt zu bekommen. Allerdings werden diese Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.

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