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Maske bleibt: Coronaschutzverordnung wird fast unverändert erneut verlängert – 4,6 Mio. haben Anspruch auf Booster-Impfung

Maske bleibt: Coronaschutzverordnung wird fast unverändert erneut verlängert – 4,6 Mio. haben Anspruch auf Booster-Impfung

Die Coronaschutzverordnung NRW, die mit dem heutigen Freitag (29. Oktober) ausläuft, wird ein weiteres Mal verlängert, bis zum 24. November. Und zwar nahezu unverändert, wie es der aktualisierten Fassung der Verordnung zu entnehmen ist.

Die einzige Änderung: Auf Messen kann bei einem Abstand von 1,50 Metern die Maske abgelegt werden.

Ansonsten bleibt die Pflicht zum Mund-Nasenschutz überall dort erhalten, wo sie jetzt auch gilt, also beim Einkaufen oder im Öffentlichen Personennahverkehr.

Maskenpflicht-Aus im Unterricht 

Im Schulunterricht darf die Maske am festen Platz ab Dienstag, 2. November, wie berichtet abgenommen werden. Getestet wird zugleich weiter –  mit erhöhter „Schlagzahl“ von 3 statt 2 Selbsttests pro Woche. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute Mittag in einer Pressekonferenz erläuterte, gebe es aber natürlich auch kein „Verbot“, die Maske zu tragen. Sprich, wer sie aufsetzen will, tut das, wer es nicht will, legt sie ab.

Impfpass – Foto S. Rinke

Booster-Impfung für Ältere

Rund 4,6 Millionen Menschen haben in NRW Anspruch auf eine Corona-Auffrischungsimpfung, so Laumann. Wie schon berichtet, werden alle über 70-Jährigen deshalb angeschrieben. Ihre Impfung sollen sie von niedergelassenen Ärzten bekommen. Dies könne gleichzeitig mit einer Grippeschutzimpfung geschehen.

Mehrere Leserinnen und Leser unseres Portals berichteten allerdings schon, dass ihre Hausärzte beim Stichwort Booster-Impfung abgewunken hätten: Erst in mehrere Wochen seien dazu Kapazitäten vorhanden.

In den Seniorenheimen haben laut der Information des Gesundheitsministers allerdings schon 90 Prozent der Bewohner und Beschäftigten eine Auffrischungsimpfung erhalten – NRW-weit ca.470.000 Menschen.

Quelle: Pressekonferenz Laumann am 29. 10. 21

 

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