HomeLand NRWGesundheit

Am 2. 11. entfällt die Maskenpflicht im Unterricht – Änderung der Quarantäneregeln

Am 2. 11. entfällt die Maskenpflicht im Unterricht – Änderung der Quarantäneregeln

Bereits vor den Herbstferien wurde es angekündigt – seit heute (28. Oktober) ist es Fakt. Am kommenden Dienstag darf die Maske im Unterricht fallen.

Dies teilt das Schulministerium NRW in einer aktuellen Schulmail mit. Darin heißt es:

„Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.“

Quelle Land NRW

 

 

Kommentare

WORDPRESS: 3
  • St. Gremling vor 2 Jahren

    Sehr schön, so sehe ich das als unbeteiligter Dritter der sich bisher immer noch nicht mit dem Anblick an maskentragende I-Dötzchen angefreundet hat.
    Aber Lehrerverbände, die Schüler selbst mit der SMV als Sprach Organ sehen das anders.
    Nicht weil denen das tragen der Masken Spaß macht sondern eher weil sie gesundheitliche Beeinträchtigungen und Langzeitschäden sehen und befürchten.
    Die Landesregierung sieht das locker, ist doch Lüften nach wie vor als zentraler Hygieneschutz gesetzt (oder irre ich denn in dem Artikel steht nichts davon)
    Und nun sind wir wieder bei dem Thema dass eigentlich die Kommunalpolitiker zu vertreten haben. Lüften, alle 10 Minuten wie erforderlich, um überhaupt einen erforderlichen Austausch der Luft zu haben und damit den Unterricht und somit die Vermittlung der Lernziele unmöglich zu machen oder vielleicht doch eine andere Lösung im Interesse unserer Kinder damit sie auch ohne Maske eine ungestörte Unterrichtsstunde erleben können.

    • Sehr geehrter Herr Gremling, Sie irren sich nicht, es wird weiterhin alle 20 Minuten stoßgelüftet in den Klassenzimmern.

  • […] Schulunterricht darf die Maske am festen Platz ab Dienstag, 2. November, wie berichtet abgenommen werden. Getestet wird zugleich weiter –  mit erhöhter „Schlagzahl“ von 3 statt 2 […]