„Booster-Status“ belegt Immunisierung – Genesenen-Nachweis nach einer Auffrischungsimpfung in der Regel nicht nötig
Sowohl am Corona-Infotelefon als auch via
Social Media erreichen den Kreis Soest derzeit viele Fragen rund um den
Genesenen-Nachweis.
Hintergrund: Nicht jeder, der einen positiven Schnelltest (Bürgertest) hatte, bekommt derzeit einen PCR-Test zur Bestätigung. Und ohne Bestätigung einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR
oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) darf ein Gesundheitsamt nach wie vor keinen Genesenen-Nachweis ausstellen.
„Für viele Corona-Infizierte ist der Genesenen-Nachweis jedoch gar nicht so wichtig„, erklärt das Gesundheitsamt im Kreis Soest:
„Sowohl für den Nachweis einer
Infektion und damit Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber als auch für die Geltendmachung von Verdienstausfall ist kein PCR-Nachweis erforderlich. Ein Antigen-Testnachweis aus einer zugelassenen
Teststelle ist ausreichend.“
Auch wer geboostert ist und sich trotzdem infiziert hat, benötigt den
Genesenen-Nachweis fürs tägliche Leben nicht. Denn:
Der Genesenen-Nachweis ist
nur höchstens 90 Tage nach dem positiven PCR-Test gültig. Der Nachweis der
Auffrischungsimpfung (beispielsweise über das EU-weite digitale Impfzertifikat)
gilt länger.
„Insbesondere wer geboostert ist, hat
mit dem Genesenen-Nachweis also keine Vorteile“, erklärt Amtsarzt Hansjörg
Schulze.
Weitere Informationen rund um Corona, Impfmöglichkeiten, aktuelle
Quarantäneregeln und vieles mehr im Internet unter
www.kreis-soest.de/corona.
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