Im Tagestakt erwischt die Bundespolizei bei Stichpunktkontrollen an Bahnhöfen und Flughäfen teils seit Monaten oder sogar Jahren gesuchte Straftäter. Sie tauchten nach ihrer Verurteilung einfach unter.
Vierfacher Schläger aus Soest erwischt
Im Herner Hauptbahnhof kontrollierten Bundespolizisten einen 20-jährigen Syrer. Die Beamten überprüften die Angaben seiner Krankenversichertenkarte.
Es flog auf: Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte den Mann aus Soest zur Festnahme ausgeschrieben. Er war seiner Hauptverhandlung im November 2021 unentschuldigt ferngeblieben – der Tatvorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung in vier Fällen.
Mit Hilfe eines Fingerabdruckscans wurde die Identität des Mannes bestätigt. Anschließend wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Am Flughafen aufgeflogen – über 1 Jahr nach 2 Verurteilungen
Im Rahmen einer stichpunktartigen Kontrolle am Flughafen Dortmund wurde ein 23-Jähriger überprüft, der nach Wien ausreisen wollte.
Dabei stellten die Beamten fest, dass zwei Staatsanwaltschaften den Syrer per Haftbefehl suchten: Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den 23-Jährigen im Dezember 2020 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, das Amtsgericht Regensburg bereits im Oktober 2020 wegen Erschleichens von Leistungen zu 530 Euro Geldstrafe.
Da er die Geldsumme bisher nicht beglichen hatte, wurde nun die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen gegen den 23-Jährigen angeordnet. Zudem hatten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Saarbrücken den Verurteilten zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes ausgeschrieben.
Die Behörden wurden darüber informiert, dass der Mann die nächsten 6 Monate in der Justizvollzugsanstalt zu erreichen ist.
Keine Maske im Hauptbahnhof – Zweifach Verurteilter fliegt auf
Ihm wurde seine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung zum Verhängnis:
Einsatzkräfte der Bundespolizei hielten nachmittags im Hauptbahnhof Dortmund einen 29-Jährigen an. Der in Castrop-Rauxel geborene Mann trug seine Maske nicht im Gesicht.
Während der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften nach dem Mann suchten:
Das Amtsgericht Cuxhaven hatte ihn wegen Körperverletzung zu 50 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt, 28 Tage hatte der Mann noch zu verbüßen. Eine Ersatzgeldstrafe in Höhe von 280 Euro konnte der Verurteilte nicht zahlen.
Zudem hatte das Amtsgericht in Dortmund den Mann wegen Betrugs zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem sollten fast 3000 Euro eingezogen werden. Der 29-Jährige konnte auch diesem Betrag nicht zahlen, weshalb ihn 120 Tage Aufenthalt in der JVA erwarten.
Während der Festnahme durchsuchten die Polizisten den Mann und fanden bei ihm mehrere Gramm Marihuana auf. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen die Coronaschutzverordnung ein. Anschließend brachten Einsatzkräfte ihn für fast 7 Monate in eine JVA.
Quelle Bundespolizei
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