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Verurteilt, abgetaucht, zufĂ€llig aufgeflogen – in einem Fall, weil die Maske fehlte

Verurteilt, abgetaucht, zufĂ€llig aufgeflogen – in einem Fall, weil die Maske fehlte

Im Tagestakt erwischt die Bundespolizei bei Stichpunktkontrollen an Bahnhöfen und FlughÀfen teils seit Monaten oder sogar Jahren gesuchte StraftÀter. Sie tauchten nach ihrer Verurteilung einfach unter.

Vierfacher SchlÀger aus Soest erwischt

Im Herner Hauptbahnhof kontrollierten Bundespolizisten einen 20-jĂ€hrigen Syrer. Die Beamten ĂŒberprĂŒften die Angaben seiner Krankenversichertenkarte.

Es flog auf: Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte den Mann aus Soest zur Festnahme ausgeschrieben. Er war seiner Hauptverhandlung im November 2021 unentschuldigt ferngeblieben – der Tatvorwurf lautete auf gefĂ€hrliche Körperverletzung in vier FĂ€llen.

Mit Hilfe eines Fingerabdruckscans wurde die IdentitĂ€t des Mannes bestĂ€tigt. Anschließend wurde er dem zustĂ€ndigen Haftrichter vorgefĂŒhrt.

Am Flughafen aufgeflogen – ĂŒber 1 Jahr nach 2 Verurteilungen

Im Rahmen einer stichpunktartigen Kontrolle am Flughafen Dortmund wurde ein 23-JĂ€hriger ĂŒberprĂŒft, der nach Wien ausreisen wollte.

Dabei stellten die Beamten fest, dass zwei Staatsanwaltschaften den Syrer per Haftbefehl suchten: Das Amtsgericht SaarbrĂŒcken hatte den 23-JĂ€hrigen im Dezember 2020 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, das Amtsgericht Regensburg bereits im Oktober 2020 wegen Erschleichens von Leistungen zu 530 Euro Geldstrafe.

Da er die Geldsumme bisher nicht beglichen hatte, wurde nun die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen gegen den 23-JĂ€hrigen angeordnet. Zudem hatten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht SaarbrĂŒcken den Verurteilten zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes ausgeschrieben.

Die Behörden wurden darĂŒber informiert, dass der Mann die nĂ€chsten 6 Monate in der Justizvollzugsanstalt zu erreichen ist.

Keine Maske im Hauptbahnhof – Zweifach Verurteilter fliegt auf

Ihm wurde seine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung zum VerhÀngnis:

EinsatzkrÀfte der Bundespolizei hielten nachmittags  im Hauptbahnhof Dortmund einen 29-JÀhrigen an. Der in Castrop-Rauxel geborene Mann trug seine Maske nicht im Gesicht.

WĂ€hrend der ÜberprĂŒfung stellten die Beamten fest, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften nach dem Mann suchten:

Das Amtsgericht Cuxhaven hatte ihn wegen Körperverletzung zu 50 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt,  28 Tage hatte der Mann noch zu verbĂŒĂŸen. Eine Ersatzgeldstrafe in Höhe von 280 Euro konnte der Verurteilte nicht zahlen.

Zudem hatte das Amtsgericht in Dortmund den Mann wegen Betrugs zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem sollten fast 3000 Euro eingezogen werden. Der 29-JĂ€hrige konnte auch diesem Betrag nicht zahlen, weshalb ihn 120 Tage Aufenthalt in der JVA erwarten.

WĂ€hrend der Festnahme durchsuchten die Polizisten den Mann und fanden bei ihm mehrere Gramm Marihuana auf. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz und gegen die Coronaschutzverordnung ein. Anschließend brachten EinsatzkrĂ€fte ihn fĂŒr fast 7 Monate in eine JVA.

Quelle Bundespolizei

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