Bund und Länderchefs haben sich am Freitag, 7. Januar, angesichts der sich schnell ausbreitenden Covid-Variante Omikron auf ein gemeinsames weiteres Vorgehen geeinigt.
Ab Mitte Januar (Edit: in NRW ab 13. 1. 22) sollen demnach bundesweit folgende Regeln in Kraft treten (Quelle: Mitschrift aus der Pressekonferenz von Kanzler Scholz am Nachmittag des 7. 1.):
2G-plus in der Gastronomie
In ganz Deutschland wird unabhängig von der Zahl der Neuinfektionen der Besuch von Restaurants, Cafés, Gaststätten u. ä. nur noch Geimpften und Genesenen mit tagesaktuellem Schnelltest möglich sein.
Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) befreit von der Testpflicht. Laut Ministerpräsident Wüst soll das auch in anderen Bereichen gelten, in denen NRW die 2G-plus-Regel eingeführt hat – etwa in Hallenbädern oder in Fitnessstudios.
Die Begründung für die Verschärfung für Lokale und Speisegaststätten: In gastronomischen Einrichtungen können Masken nicht dauerhaft getragen werden (man muss/will schließlich essen und trinken), so dass sich Omikron dort besonders leicht übertrage.
FFP2-Masken im Einzelhandel und ÖPNV dringend empfohlen
Beim Einkaufen in Geschäften und in Bussen und Bahnen (ÖPNV) wird das Tragen von FFP2-Masken zwar nicht verpflichtend, aber „dringend empfohlen“.
Kontaktbeschränkungen und 2G-plus wie bisher
Höchstens 10 Geimpfte und Genesene dürfen privat zusammenkommen bzw. – sobald nur ein Ungeimpfter anwesend ist – ein Haushalt plus 2 Personen eines weiteren Haushalts. Im Einzelhandel (ausgenommen täglicher Bedarf), bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bleibt es bei 2G.
Schulen
Die Regelungen für die Schulen in NRW ab Montag, 10. Januar, haben wir HIER zusammengefasst.
Kontaktpersonen mit Booster-Impfung sind ab dem 15. Januar von der Quarantäne ausgenommen, ebenso frisch Geimpfte und Genesene.
- Für alle Übrigen sollen Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen enden.
- Sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen sollen sich jedoch nach 7 Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“ können: Damit soll auch die Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur gesichert werden – Pflege, Gesundheitswesen, Feuerwehr, Polizei.
- Schüler sowie Kinder, die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, können sich schon nach fünf Tagen freitesten, da in diesen Bereichen ohnehin regelmäßig getestet wird.
- Bei einer Infektion mit Omikron gibt es auch für Geimpfte keine Ausnahmen.
Sonderregelung für Krankenhäuser und Pflege: Es muss ein negativer PCR-Test vorliegen, um vorzeitig wieder arbeiten zu dürfen. Ein Schnelltest genügt nicht.
Impfpflicht
Alle 16 Länderchefs sprechen sich laut Kanzler Olaf Scholz für eine allgemeine Impfpflicht aus. Der Bundestag werde über Entwürfe beraten.
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