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Wüst: Keine Testpflicht für Geboosterte mehr

Wüst: Keine Testpflicht für Geboosterte mehr

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)  hat am Freitag (7. 1.) bei seiner Pressekonferenz zu den Bund-Länder-Beschlüssen über neue einheitliche Coronaregeln zeitnahe Erleichterungen für Geboosterte angekündigt.

Nicht nur bei Gastronomiebesuchen, für die ab dem 15. Januar die 2G-Plus-Regel gilt, sondern auch in den anderen Bereichen mit 2G-Plus sollen Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen werden.

Heißt:

Wer dreifach geimpft ist,  benötigt ab dem kommenden Samstag auch für Besuche im Fitnesscenter, im Hallenbad usw. keinen zusätzlichen negativen Schnelltest mehr.

Bisher fährt NRW hier eine strengere Linie als die anderen Bundesländer.

Das werde sich mit der neuen Coronaschutzverordnung ( die aktuelle gilt bis zum 12. Januar) ändern, kündigte der Ministerpräsident bei seinem Presseauftritt an.

Wir werden jetzt auch in Nordrhein-Westfalen die Regel aufstellen: Wer geboostert ist, braucht keinen Test mehr. Das haben andere Länder schon, wir waren da mit Blick auf Omikron vorsichtiger.“

Archivbild – NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bei einer Pressekonferenz im Landtag. (Screenshot eines Livestreams vom Land NRW)

Wüst weiter:

„Wenn wir die Anwendung der 2G-plus-Regel jetzt auf Restaurants ausweiten und perspektivisch vielleicht sogar auf mehr, gehört es dazu, … dass wir bundeseinheitliche Lösungen haben.“

Testen bleibe dennoch wichtig, um einen Überblick aufs Pandemie-Geschehen zu haben und die Kontakte zu schützen.

Die Boosterimpfung ist – anders als die 2. Impfung – ab dem ersten Tag gültig. Grund hierfür ist eine EU-Regelung. Die europaweit geltenden digitalen Impfzertifikate sehen keine Wartezeiten vor.

Menschen, die doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind, gelten ebenfalls als geboostert. Wichtig: Ein Genesenen-Nachweis gilt wie die Auffrischungsimpfung für sechs Monate und muss in die Corona-Apps eingetragen werden.

 

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