Mit „Spaziergängen“ startet auch das neue Jahr.
Wie am vergangenen Montagabend, 27. Dezember (HIER berichteten wir), wollen auch am ersten Montag im neuen Jahr (3. Januar 2022) Impf- und Coronaregelkritiker in vielen Städten wieder sogenannte „Spaziergänge“ unternehmen. Auch der Wallring Dortmund ist wieder Schauplatz einer Demo.
- Für Lünen ist eine „Mahnwache und Spaziergang für ein freies und selbstbestimmtes Leben“ offiziell angemeldet. Sie beginnt um 18 Uhr. Als Auflagen sind Maskenpflicht und Abstand zu beachten.
- Laut Ankündigungen im Internet wollen auch in Unna wieder Kritiker der Coronamaßnahmen an diesem Montag gemeinsam losspazieren. Start der angemeldeten Veranstaltung soll um 18 Uhr am Marktplatz sein.
Einen unangemeldeten „Spaziergang“ in der Woche zuvor mit einigen Dutzend Teilnehmern hatte die Polizei nicht als „Versammlung“ gewertet. Erfahren habe man von der Veranstaltung durch Aufrufe über den Instant-Messaging-Dienst Telegram. Die Polizei war in kleiner Besetzung vor Ort, zu tun gab es für die Einsatzkräfte nichts.
- In der Dortmunder Innenstadt müssen alle Verkehrsteilnehmer zwischen 18 und 20.30 Uhr aufgrund eines angemeldeten Aufzuges auf dem Wallring mit Verkehrsstörungen rechnen. Das teilt die Polizei mit.
- In Hamm gehen Kritiker der Coronamaßnahmen wieder am Mittwoch auf die Straße, wie schon in den Wochen zuvor. Vorige Woche zählte die Polizei dort 210 Teilnehmer.
„Die Menschen spazieren für ihre Freiheit?“ Polizei Dortmund stellt klar, wann „Spaziergänge“ rechtswidrig sind und warum
„Liebe Followerinnen und Follower der Polizei Dortmund, liebe Bürgerinnen und Bürger in Dortmund und Lünen!“
Mit einem Klarstellungs-Post trat das Social Media-Team der Dortmunder Polizei am 20. Dezember 2021 einer Flut kritischer Kommentare entgegen, die auf die Ansage des Polizeipräsidenten Gregor Lange zum Thema Impfkritiker-Spaziergängen kamen.
Auch unsere Redaktion hatte darüber berichtet, dass Lange konsequent gegen derartige unangemeldete „Spaziergänge“ vorgehen will.
Ebenso äußerte sich gestern die Kreispolizei Unna: Landrat Löhr warf den „Spaziergängern“ vor, den Rechtsstaat „mit Füßen zu treten“.
Das Social Media-Team der Polizei Dortmund entschloss sich am Dienstag, 21. 12., zu einer ausführlichen Erläuterung.
„Bei über 15.000 erreichten Personen, die diesen Beitrag bisher gesehen haben, hat sich eine knapp dreistellige Anzahl von Personen kritisch zum Statement des Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange geäußert. Dabei beobachten wir in diesen Kommentaren stets die gleichen Argumentationslinien.
…. „Die Menschen spazieren für ihre Freiheit (…)! Was hier von der Regierung abgezogen wird ist einfach abartig und Menschenverachtend. Dies haben die sogenannten „Querdenker“ verstanden“.
All diejenigen, die immer wieder mit „Freiheit“ argumentieren und behaupten, man solle die Menschen „doch bitte spazieren lassen“, sollten wissen: Mit der Versammlungs_freiheit_ gehen auch bestimmte Pflichten einher. So sind Veranstalter öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel dazu verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor der
Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden.
Da – wie schon in der Pressemitteilung erklärt – im Messengerdienst „Telegram“ verabredete „Spaziergänge“ größerer Personengruppen gezielt das Versammlungsrecht unterwandern und vorsätzlich verletzen, werden diese künftig im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund untersagt.“
Quelle: Polizei NRW Dortmund/fb
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