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Gegen Abtreibungsverbot der Kirche: 2000 demonstrierten für Lippstädter Chefarzt – 5 Gegendemonstranten

Gegen Abtreibungsverbot der Kirche: 2000 demonstrierten für Lippstädter Chefarzt – 5 Gegendemonstranten

In Lippstadt sind ein evangelisches und ein katholisches Krankenhaus zum Christlichen Klinikum geworden. Eine Forderung der katholischen Seite: Schwangerschaften dürfen nur noch abgebrochen werden, wenn die Frau in Lebensgefahr ist.

Der Leiter der Kinderklinik, Prof. Dr. Volz, hat eine Petition dagegen gestartet. Schon bis Mitte Juli  erreichte sie 125.000 Unterstützungsunterschriften.

Die Klage des Chefarztes gegen das Abtreibungsverbot des Klinikums hat das Arbeitsgericht am heutigen Freitag, 8. August, abgewiesen. Der Mediziner zeigte sich enttäuscht und erwägt, in Berufung zu gehen.  Am Vormittag fand eine angemeldete Demonstration zum Thema „Gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am neuen Christlichen Klinikum“ in Lippstadt statt.

Der Aufzug ging über die Wiedenbrücker Straße in die Lipperoder Straße und endete, nach einer Kundgebung um 10:40 Uhr, vor dem Amtsgericht Lippstadt.

Die Polizei bilanzierte in der Spitze rund 2000 Teilnehmer. An einer angemeldeten Gegendemonstration „Gegen Abtreibung“ hätten 5 Personen teilgenommen.

Der Mediziner erklärt sein Anliegen wie folgt:

„Mein Name ist Prof. Dr. Joachim Volz, ich bin Gynäkologe und Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt. Ich begleite Menschen in ihren verletzlichsten Momenten – bei unerfülltem Kinderwunsch oder wenn eine Schwangerschaft nicht mehr tragbar ist.

Dazu braucht es medizinische Kompetenz, ethisches Feingefühl und vor allem großes Vertrauen.

Dieses wird zerstört, wenn eine übergeordnete Institution in diese Entscheidungen eingreift – genau das ist geschehen.

Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen.

Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen.

Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich „Mörder“.

Das Verbot ignoriert das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz. Denn sogar nach § 218a Abs. 2 StGB ist ein solcher Eingriff ausdrücklich erlaubt – wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.

Das Verbot kann ich nicht akzeptieren. Deshalb habe ich mich entschieden, dagegen zu klagen und diese Petition als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft zu richten.

Warum?

1. ⁠Mein Fall ist kein Einzelfall.

Es gab bereits mehrere Fusionen mit ähnlichen Konsequenzen für die Gynäkologen. Die Krankenhausreform könnte viele weitere solcher Fälle produzieren.

Die ohnehin schon bestehende Lücke in der Gesundheitsversorgung von Schwangeren würde dadurch noch größer werden.

Ich soll meine Patientinnen im Stich lassen und sie kilometerweit wegschicken, obwohl ich helfen könnte. Selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken.

Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung, es ist falsch und widerspricht unseren Gesetzen.

2. Kirche und Medizin vertragen sich nicht.

In der Medizin sollte die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat, nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt.

Aber auch das geltende Recht in Form des §218 StGB macht Abbrüche zu einer Frage von Erlaubnis und Moral, statt von medizinischer Fürsorge und Selbstbestimmung.

Mit meiner Klage und dieser Petition will ich nicht gegen den Glauben rebellieren, sondern aufklären. Ich setze mich für die Rechte und die Würde meiner Patientinnen ein und plädiere für eine ehrliche, ideologie-freie Debatte, die schon lange überfällig ist.

3.⁠ ⁠Das geltende Strafrecht (§ 218 StGB) passt nicht zur Realität.

In § 218a StGB wird künstlich zwischen einer als „rechtmäßig“ geltenden medizinischen Indikation und einer angeblich „rechtswidrigen“, aber beratenen, selbstbestimmten Entscheidung der Frau unterschieden.

In Wahrheit liegt beiden Fällen das legitime Recht einer jeden Frau zugrunde, nach ärztlicher Beratung zu entscheiden, ob sie sich eine Fortführung ihrer Schwangerschaft in ihrem höchstpersönlichen Kontext zumuten kann.

In der Konsequenz heißt das: Wo persönliche Zumutbarkeit und individuelle Entscheidung ausschlaggebend sind, kann kein allgemeiner Straftatbestand gerechtfertigt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist somit nicht möglich.

Deshalb fordere ich:

・Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen haben dort nichts zu suchen

・Schluss mit der Kriminalisierung von jeglicher Form des Schwangerschaftsabbruchs

Medizin braucht Herz und Verstand, keine Moralpredigt.

Reproduktive Selbstbestimmung ist kein Verbrechen.

Meine Hilfe ist keine Sünde, sondern ein Gebot der Menschlichkeit.

Deshalb: Unterschreibe meine Petition & teile sie.“

https://innn.it/keinmord

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