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Werler beschimpft Rollstuhlfahrerin (70) als „Na*zibraut“ und greift Passanten an – „War doch alles nicht so schlimm“

Werler beschimpft Rollstuhlfahrerin (70) als „Na*zibraut“ und greift Passanten an – „War doch alles nicht so schlimm“

„Ein 47-jähriger hat sich am Samstagmorgen in der Innenstadt Werl nicht so benommen, wie man es von einem zivilisierten Menschen erwarten sollte.“

So leitet die Kreispolizei Soest einen Vorfall in Werl ein, von dem neben anderen eine 70-Jährige im Rollstuhl betroffen war.

Besagter 47-Jähriger hatte die 70-jährige Rollstuhlfahrerin zunächst in der Melsterstraße angesprochen. „Da sie nicht verstand, was er von ihr wollte,  ist sie weitergefahren und hat dem Mann gesagt, dass er sie in Ruhe lassen sollte“, berichtet die Kreispolizei Soest.

„Daraufhin beschimpfte er sie als „Nazibraut“ und schob ihren Rollstuhl gegen eine Hauswand.“

Die 70-jährige fuhr daraufhin umgehend zur Polizeiwache und erstattete Anzeige.

Während der Anzeigenaufnahme meldeten sich weitere Geschädigte auf der Wache. Der 47-jährige war erneut aufgefallen, diesmal in der Fußgängerzone.

„Dort hat er mindestens eine weitere Körperverletzung begangen und mehrere Personen beleidigt.Die Polizei konnte den Werler antreffen und sprach ihm einen Platzverweis für die Innenstadt aus.

Er gab auch an, dass aus seiner Sicht alles nicht so schlimm gewesen sei. Nun erwartet ihn eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung. Scheinbar hat das gefruchtet: Denn an diesem Tag ist er nicht mehr auffällig geworden.“

Zu dieser Mitteilung stellten wir an die Kreispolizei Soest noch folgende Fragen:

1. Wie erklärt sich die Beschimpfung Nazibraut? Haben die Beteiligten unterschiedliche Nationalitäten, oder gab es Wahlinfostände in der Nähe?

2. Welche Art von Körperverletzung hat der Mann anschließend noch begangen?

3. Welche Konsequenzen erwarten ihn, wenn er den Platzverweis ignoriert, und für welchen Zeitraum wurde der Verweis ausgesprochen?

Polizeihauptkommissar Marco Baffa-Scinelli beantwortete die Fragen umgehend wie folgt:

1. „Beide deutsche Staatsangehörige. Sonst gilt wie immer: Wir schreiben es in die Pressemeldung.

2. Einfache Körperverletzung, wahrscheinlich durch Schlagen. Stand aber nicht in der Anzeige.

3. Er kommt ins Polizeigewahrsam. Bis 00:00 Uhr am gleichen Tag.“

 

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