Die Bundesregierung will Steuererleichterungen für E-Autos einführen. Man bereite eine entsprechende Wachstumsinitative vor, um den Absatz von E-Autos anzukurbeln, kündigt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) an.
Konkret sollen die Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen bis zum Wert von 95.000 Euro ausgedehnt werden. Deren Nutzer sollen dann laut ARD von dem auf 0,25 Prozent reduzierten Steuersatz profitieren. Mit der Maßnahme will die Ampel die strauchelnde Autobranche unterstützen.
Die jüngsten Nachrichten von Volkswagen seien alarmierend, so Habeck. VW hatte letzte Woche wegen sinkender Verkaufszahlen drastische Sparmaßnahmen angekündigt, die mit Stellenstreichungen und Werksschließungen einhergehen könnten.
„Die großen Automobilhersteller und ihre Zulieferer sind gute Arbeitgeber für zigtausende Beschäftigte, Wohlstandsmotor in Regionen quer durch das Land und Innovationstreiber über Branchengrenzen hinweg“,
erklärte Habeck. Das wolle man beibehalten.
Seit der Abschaffung der sogenannten Umweltprämie sei die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland stark gesunken, sagte Automobilexpertin Helena Wisbert der tagesschau.
Wisbert begrüßt die staatliche Unterstützung, erwartet davon aber nur einen leichten Nachfrageschub. Die Steuervorteile würden ihr zufolge nicht so effektiv wie die einstige Umweltprämie sein, denn Privathaushalte werden dabei nicht berücksichtigt.
FDP-Wirtschaftspolitiker Reinhard Houben plädiert indes für weniger statt mehr politische Einflussnahme, um VW wieder auf Erfolgskurs zu bringen. „Das Management von VW muss jetzt dafür sorgen, dass sich der Konzern am Markt behaupten kann“. Schmerzhafte Einschnitte müssten dabei notfalls in Kauf genommen werden. Rückblickend betrachtet sei die VW-Ausrichtung auf E-Autos ein Fehler gewesen, so Houben.
Was ist konkret geplant?
Eine neue Sonderabschreibung soll dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Das soll „für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen“, wie es in einer begleitenden Mitteilung heißt. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden. Beide Instrumente werden nach ihrer Einführung also rückwirkend gelten.
Medien zufolge (Handelsblatt, Spiegel) soll für die neuen Steuervorteile allein im Jahr 2025 ein Betrag von 480 bis 585 Millionen Euro reserviert werden.
Quellen: Civey.com, Tagesschau.de, ADAC, statista.com
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