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Führerscheinumtausch: Für sechs Jahrgänge tickt jetzt die Uhr

Führerscheinumtausch: Für sechs Jahrgänge tickt jetzt die Uhr

Alte Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 werden im Januar ungültig:

Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen älteren Führerschein besitzen, sollten sich dringend um den Umtausch ihres „alten Lappens“ kümmern. Denn schon in etwas mehr als einem Monat, genau am 19. Januar 2022, endet für sie die Frist zum Führerscheinumtausch. 

Darauf macht die Kreisverwaltung Soest aufmerksam.

„Bisher besitzen leider noch viele betroffene Bürgerinnen und Bürger die grauen oder rosafarbenen Führerscheine. Ende Januar 2022 werden deshalb nach jetzigem Stand einige Tausend Autofahrer im Kreis Soest ohne einen gültigen Führerschein unterwegs sein.“

Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse rät daher dringend, schnellstmöglich einen Antrag für den neuen Führerschein im Scheckkarten-Format zu stellen. Zum Jahresende ist mit höheren Antragszahlen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Bundesweit werden außerdem alle neuen Führerscheine nur in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Wer an seinem
„alten Lappen“ hängt, kann diesen gern nach Entwertung als Andenken mit nach Hause nehmen.

Idealerweise sollte der Umtausch des Führerscheines postalisch beantragt werden, das rät jedenfalls der Kreis Soest. So kann die Bearbeitung terminunabhängig erfolgen und
persönliche Kontakte werden vor dem Hintergrund der Coronasituation möglichst vermieden. Das Antragsformular kann über einen QR-Code heruntergeladen werden.

Ein Führerscheinumtausch ist auch in den Zulassungsstellen Lippstadt und Soest möglich. Dazu ist aber vorher eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02921/300 oder auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-soest.de/online-terminvergabe erforderlich.

In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine nach und nach in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Foto A. Reichert

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023. Dann werden die Führerscheine der Altersjahrgänge 1959 bis 1964
ungültig.

Weitergehende Informationen hat der Kreis Soest auf seiner Homepage veröffentlicht: Als Stichwort „Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis“ in das
Suchfeld eingeben.

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