Zur Vorsicht bei Auto-Abmeldung über Drittanbieter rät der Kreis Soest. Die Online-Dienste der Zulassungsstelle stehen weiterhin nicht zur Verfügung – auch zwei Monate nach dem Cyberangriff auf die IT Südwestfalen geht in Sachen KfZ-Zulassung auf digitalem Wege nichts.
Darauf weist bedauernd die Kreisverwaltung Soest hin.
Die Zulassungsstellen des Kreises Soest arbeiten seit November im Notbetrieb. Durch die Unterstützung der Kreise Lippe, Minden-Lübbecke und Steinfurt können zwar viele Leistungen wieder angeboten werden, von einer Rückkehr zum normalen Tagesgeschäft sind die Zulassungsstellen dennoch weit entfernt, so die Kreisverwaltung Soest.
„Dieser Umstand wird für viele vor allem an den auswärtigen Kennzeichen mit BF (Kreis Steinfurt) sichtbar, die in den vergangenen Wochen bei Zulassungen Fahrzeugen zugeteilt wurden. Auch die gefragten Kennzeichenreservierungen sind weiterhin nicht möglich.“
Zusätzlich sind im digitalen Angebot der Zulassungsstelle die Auswirkungen spürbar. Hatte vor dem Cyberangriff die Zahl der Online-Abmeldungen deutlich zugelegt, ist die Anzahl der im November und Dezember durchgeführten Vorgänge gleich null.
Das i-Kfz-Portal ist offline, Fahrzeugabmeldungen können seither wieder nur in einem persönlichen Termin vor Ort abgemeldet werden. Termine können auf der Not-Internetseite www.kreis-soest.de gebucht werden.
„Trotzdem sitzen an den Schaltern regelmäßig Kundinnen und Kunden, die davon ausgehen, dass sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß online abgemeldet haben und sich fragen, warum Steuern und Versicherungen weiterhin abgebucht werden“, berichtet Simon Schmitz, Leiter der Zulassungsstelle Lippstadt. In den meisten Fällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen das Problem schnell identifizieren:
Die Kunden haben versucht, über einen privaten Drittanbieter die Fahrzeugabmeldung durchzuführen.
Die Nutzer bevollmächtigen dabei lediglich den Drittanbieter, das Fahrzeug abzumelden. Dieser soll dann die eigentliche Abmeldung im Auftrag der Kunden durchführen. Da die Anbieter, oftmals nicht im Kreis Soest vor Ort vertreten, dafür aber nur das Online-Portal nutzen, kann die beauftragte Dienstleistung durch den Online-Anbieter nicht erbracht werden.
Dabei kann es zu vielen Problemen kommen: So schließen einige Anbieter eine Kostenerstattung bei Nichterbringung der Leistung aus – und diese können durchaus beachtlich sein: Je nach gewünschtem Leistungsumfang verlangen die Dienstleister zwischen 35 und 45 Euro je Vorgang, teils deutlich mehr. Zum Vergleich: nach der bundesweit gültigen Gebührenordnung erhebt der Kreis Soest bei einem Termin für eine Außerbetriebsetzung 16,80 Euro.
„Wir können den Kunden derzeit nur raten, Abmeldungen im Termin in der Zulassungsstelle oder durch einen örtlich ansässigen Autohändler oder Zulassungsdienst durchzuführen“,
betont Simon Schmitz.
Quelle Kreis Soest
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