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Aufschrei über Merz-Aussage zu Zahnersatz für abgelehnte Asylbewerber: Was ist dran an der Behauptung?

Aufschrei über Merz-Aussage zu Zahnersatz für abgelehnte Asylbewerber: Was ist dran an der Behauptung?

„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“

Mit „die“ meinte CDU-Chef Friedrich Merz abgelehnte Asylbewerber und löste mit dieser Behauptung im WELT-Talk einen medialen Aufschrei und einen Sturm der Entrüstung aus, insbesondere in den Reihen von SPD und Grünen.

Die Empörung über das Zitat des CDU-Bundesvorsitzenden entzündet sich vor allem an der Frage,  wieso Merz so etwas sagt. Zum anderen wird darüber debattiert, ob diese Behauptung überhaupt stimmt bzw. was daran richtig und falsch ist.

Ein  kurzer Faktencheck anhand der geltenden Gesetzeslage:

In den ersten 18 Monaten nach ihrer Antragstellung auf Asyl sind Asylbewerber noch nicht krankenversichert.

m Asylbewerberleistungsgesetz heißt es zur medizinischen Versorgung:

§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht.
Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
(2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
(3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.“

Im Anschluss an die ersten anderthalb Jahre erhalten Asylbewerber sowie Geduldete (d. h. abgelehnte Asylbewerber, die aus verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden können/dürfen) eine „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ .

Diese gewährt dem Inhaber Zugang zu medizinischer Versorgung, die mit gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.

Diese Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge hat NRW als erstes Flächenland eingeführt. Das Land habe damit, so erläutert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS),

„die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen geschaffen. Die Gesundheitskarte ist identisch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für gesetzlich Krankenversicherte.“

Die Landesregierung habe sich in den vergangenen Jahren „intensiv dafür eingesetzt, gesicherte und dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten für flüchtlingspolitische Maßnahmen zu eröffnen. Mit den Verantwortlichen der Krankenkassen wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V unterzeichnet.“

Diese Krankenkassen haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet:

  • AOK NordWest
  • ​AOK Rheinland/Hamburg
  • Novitas BKK
  • Knappschaft
  • DAK-Gesundheit
  • Techniker Krankenkasse
  • Barmer GEK
  • IKK classic

Als weitere Krankenkassen sind der Rahmenvereinbarung beigetreten:

  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse
  • Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
  • pronova BKK
  • BIG direkt gesund

Die Kosten der Gesundheitskarte für Flüchtlinge trägt  das Sozialamt und damit der Steuerzahler, anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, für die die Versicherten mit ihren Beiträgen aufkommen.

Erst wenn ein Asylverfahren positiv beschieden ist und derjenige einen „Aufenthaltstitel“ hat, wird er auch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Diese Menschen haben damit auch Anspruch auf die Versorgungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Allerdings gibt es keinen Beleg dafür, dass, wie Friedrich Merz in seinem umstrittenen Zitat weiter behauptet, „die deutschen Bürger nebendran“ keine Termine bekämen ursächlich deshalb, weil auch abgelehnte Asylbewerber unter Umständen eine zahnmedizinische Behandlung bekommen.

Die breite Front der Kritiker wirft dem CDU-Vorsitzenden neben der Unsauberkeit seiner Behauptung  vor allem vor, die Schwächsten der Gesellschaft gegeneinander aufzuhetzen und am rechten Rand zu fischen.

 

Kommentare

WORDPRESS: 1
  • St. Gremling vor 1 Jahr

    Und wieder einmal hat Merz ins Schwarze getroffen und spricht das aus was mittlerweile die Mehrzahl der Bevölkerung umtreibt.

    Nun mag man darüber streiten ob es Zahnersatz gibt oder nicht. Fest steht dass das was wir den abgelehnten Asylbewerbern an Sozialleistungen zahlen und bieten in Europa einmalig ist.
    Das betrifft nicht nur die Gesundheitskarte mit den vollen Leistungen der Krankenkassen.
    Diese „Rundumversorgung“ sorgt zwangsläufig für einen Pull Faktor, abzulesen an der Anzahl der in Deutschland beantragten Asylanträge.

    Aber wieder nur der Aufschrei von Rot / Grün / Linken und künstliche Empörung statt Lösungen zu der miserablen Migrationspolitik zu finden.