Zum Ende der Sommerferien appelliert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, an alle Verkehrsteilnehmenden: An Bushaltestellen – gerade in Schulnähe – besonders vorsichtig fahren.
Dass alle die Verkehrsregeln an Bushaltestellen kennen und einhalten, ist Voraussetzung dafür, dass Kinder ihren Schulweg mit Bussen sicher bewältigen. Was genau an der Schulbushaltestelle gilt, erläutert der ACE.
Mit dem Schulstart sind wieder viele Kinder mit Schulbussen unterwegs zur Schule. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sind somit in der Umgebung von Schulen, genauso wie an allen Schulbushaltestellen gefordert. Um keinen Fahrgast – ob klein oder groß – zu gefährden, ist es unerlässlich, sich genau an die geltenden Verkehrsregeln zu halten:
Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden. Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeigefahren werden.
Hierbei darf kein Fahrgast behindert oder gar gefährdet werden. Achtung: Gleiches gilt in der Regel auch, wenn der Bus an einer Haltestelle der Gegenfahrbahn steht. Nur mit Schritttempo fahren – es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich getrennt.
Vorsicht: Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder vom Schulbus verdeckt werden oder aussteigende Kinder abgelenkt sind. Auch tobende Kinder am Straßenrand sind an Bushaltestellen keine Seltenheit.
Viele Kinder können die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen noch nicht richtig einschätzen. Deshalb in Gegenwart von Kindern nahe der Fahrbahn immer besonders langsam und achtsam fahren und jederzeit bremsbereit sein.
Pressemitteilung ACE
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