Bei Arztbesuchen müssen sich erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) nicht extra noch testen lassen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium jetzt in einem Erlass klargestellt.
Für Eltern, die ihr krankes Kind zum Arzt bringen, oder Begleitpersonen von Menschen mit Beeinträchtigungen gelten demnach die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten. „Diese Personen unterfallen also nicht den Besucherregelungen“, stellt das Land klar.
Mit den am 24. 11.21 in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes wurden – neben der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz – auch tägliche Testpflichten für Beschäftigte in medizinschen Einrichtungen festgelegt (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.). Diese sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes auch für geimpfte und genesene Beschäftigte gelten.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich am Donnerstag auf Antrag des Landes NRW einstimmig für eine angemessene Begrenzung dieser Testungen ausgesprochen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die 3-G-Regelungen für den Arbeitsplatz sind ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes in den Betrieben und Unternehmen. Und für ungeimpfte Personen sind sie eine wichtige Maßnahme, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen.
Es ist auch richtig, dass man in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt und gepflegt werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreift. Das haben wir während der ganzen Pandemie – aktuell vor allem durch unsere frühzeitigen Booster-Impfungen in den Pflegeeinrichtungen – gemacht.
„In diesen Einrichtungen aber auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten einmal jeden Tag zu testen, schießt über das Ziel hinaus. Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten.“
Diese Einrichtungen hätten ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreiche.
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