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Geflügelpest nahe Soester Kreisgrenze: Sperrbezirk und Überwachungszone – Tiere in den Stall

Geflügelpest nahe Soester Kreisgrenze: Sperrbezirk und Überwachungszone – Tiere in den Stall

In Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) ist nahe der Soester Kreisgrenze in zwei Geflügelhaltungen die Geflügelpest (HPAIV H5) ausgebrochen. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut hat der Veterinärdienst des Kreises Soest per Allgemeinverfügung neben einer Anschluss-Schutzzone (früher „Sperrbezirk“; mindestens 3 Kilometer Radius) auch eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“; mindestens 10 km Radius) gebildet, die Teile von Lippstadt, Geseke und Erwitte betrifft.

Innerhalb der Schutzzone muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden.

Dem Veterinärdienst noch nicht bekannte Halter müssen ihre Tierbestände dem Veterinärdienst melden.

Innerhalb der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände grundsätzlich nicht verbracht werden.

Ausnahmen können genehmigt werden.

Auch in der Überwachungszone gilt die Aufstallpflicht.

In diesem Gebiet gilt die Allgemeinverfügung des Kreises Soest. (Quelle Kreis Soest)

Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest, appelliert angesichts der Ausbrüche im Nachbarkreis an alle Geflügelhalter: „Nur die konsequente Beachtung von Hygienemaßnahmen kann uns vor der Ein- und Verschleppung der Geflügelpest schützen.“ Er weist besonders auf folgende Maßnahmen hin: Betreten des Stalls nur in sauberer Schutzkleidung Wechsel der Schutzkleidung bei mehreren Ställen, vor allem an anderen Standorten Saubere Desinfektionsmatten an Ein- und Ausgängen.

Händewaschen, regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Einrichtung und Gegenständen, Fahrzeug- und Gerätedesinfektion und die Verhinderung von Kontakt zu Wildvögeln sind weiterhin wichtig.

Professor Dr. Wilfried Hopp unterstreicht die Dringlichkeit, besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassenDie Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.

Hopp bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Soest dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Hintergrund: Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Quelle Kreis Soest

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