Nach tagelangem öffentlichen Streit haben Ampel und Union heute den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zur Hartz IV-Reform Kompromisse, wurde am frühen Dienstagmittag (22. 11.) über bundesweite Medien bekannt.
Das seitens der CDU/CSU heftig kritisierte Bürgergeld in Höhe von 502 Euro im Monat plus Wohnungs- und Heizkosten soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.
Die Union hatte darauf beharrt, dass es mehr Sanktionen für Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war.
Die Ampel hatte hingegen eine «Vertrauenszeit» von 6 Monaten vorgesehen, in denen es keine Sanktionen nicht geben sollte.
Jetzt soll doch mehr Druck auf Bürgergeldbezieher möglich sein, als es im Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgesehen war:
Geldkürzungen von 30 Prozent sollen bereits von Anfang an möglich sein, wenn Termine im Jobcenter versäumt oder angebotene Jobs nicht angenommen werden.
Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie Bürgergeld erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60 000 Euro vorgesehen. Nun sollen es 20.000 Euro weniger sein, also 40.000 Euro.
Die Heizkosten werden nicht wie ursprünglich von der SPD geplant unbegrenzt übernommen, sondern in einer angemessenen Höhe. Im Gesetz werden all diese Details noch ausformuliert.
Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Union hatten das Bürgergeld vergangene Woche im Bundesrat vorläufig gestoppt.
Morgen soll im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat der Kompromiss besiegelt werden, der dann am Freitag im Bundesrat beschlossen werden könnte.
Quellen: WELT.de, NTV, Süddeutsche.de
Kommentare