500 Euro im Monat und Warmmiete ohne Prüfung der Wohnungsgröße auch für den, der z. B. zwei Autos in der Garage und 150.000 Euro auf dem Konto hat.
Die Prüfer des Bundesrechnungshofes kritisieren Fehlanreize durch das geplante Bürgergeld, das zum 1. 1. 2023 das bisherige Hartz IV ablösen soll.
Wir berichteten HIER ausführlich darüber
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die hohen Vermögensfreigrenzen in den ersten 2 Jahren.
So könnte etwa ein Ehepaar mit zwei Kindern im eigenen Haus trotz 150.000 Euro Vermögens, üppiger Altersvorsorge und zwei Autos Bürgergeld erhalten, zitiert die WELT aus dem Bericht der Prüfer, der im Original noch nicht vorliegt.
Die Heizkosten für das Haus würden 2 Jahre lang ohne Prüfung der „Angemessenenheit“ (ein Unterschied zu Hartz IV) ebenfalls übernommen.
Antragsteller des Bürgergeldes müssen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Folge anders als bei H4 nicht ihre vorhandenen Vermögenswerte auflisten.
Diese sollen erst nach 2 Jahren geprüft werden, mit dann hohem Schonvermögen.
Der Bundesrechnungshof warnt:
„Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten.“
Dies auch, weil das Bürgergeld statt auf Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit viel stärker auf Anreize setzen soll, was auch Prämien für Fortbildungen einschließt.
Die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler schätzen die Ptüfer allein fürs erste Jahr auf 5 Milliarden Euro.
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[…] seitens der CDU/CSU heftig kritisierte Bürgergeld in Höhe von 502 Euro im Monat plus Wohnungs- und Heizkosten soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen […]