Wer ein verletztes Tier von seinen Leiden erlösen will, darf auch zu ungewöhnlichen Mitteln greifen.
Ein Fall aus dem Kreis Lippe hatte wochenlang für Empörung gesorgt.
Zwei Polizeibeamten wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen, nachdem sie am 30. August mit ihrem Streifenwagen eine schwer verletzte Katze überfahren hatten – absichtlich, um das Tier von seinen Leiden zu erlösen.
Jetzt hat die zuständige Staatsanwaltschaft Detmold das Verfahren eingestellt.
Laut Medienberichten begründete die Behörde die Einstellung wie folgt:
„Die Beamten hielten die Rettung des Tieres für unmöglich. Sie wollten es möglichst schnell erlösen. Das war keine strafbare Rohheit. Das Handeln der Beamten diente dazu, dem Tier ein längeres Leiden zu ersparen.”
Der Fall um „Mimi“, die schwarzweiße Hauskatze, hatte zuletzt sogar das Innenministerium NRW beschäftigt. Die SPD-Opposition stellte eine offizielle Anfrage an Minister Herbert Reul (CDU): Er solle diese Tier-Tötung seiner Beamten aus seiner Sicht bewerten. Wieso seien die Polizisten sicher gewesen, dass die Katze nicht mehr zu retten sei? Und hatten sie sich vor dem Überfahren des Tieres um die Unterstützung eines Tierarztes bemüht?
Die attackierte Polizeibehörde hatte sich frühzeitig schon via Facebook geäußert: Ein Unbekannter hätte die Katze angefahren, die Streife sei zu dem „schwerstverletzten“ Tier gerufen worden. Mimi sei „augenscheinlich nicht mehr zu retten“ gewesen. Einen Tierarzt habe man so früh morgens nicht gefunden: „Die Polizisten entschieden, das Leid der Katze selbst zu beenden.“ Ein Schuss aus der Dienstwaffe sei zu gefährlich gewesen, „sodass der Streifenwagen eingesetzt wurde“.
Mimis Besitzer hatte die Beamten angezeigt.
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