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Festnahme nach E-Scooterfahrt mit 73 km/h // 12-Jähriger auf Turboscooter mit 40 km/h unterwegs

Festnahme nach E-Scooterfahrt mit 73 km/h // 12-Jähriger auf Turboscooter mit 40 km/h unterwegs

Der eine raste mit 73 km/h auf seinem E-Scooter durch die Stadt, der andere mit 40 km/h – und dieser andere war gerade mal 12 Jahre jung.

Besagter 12-Jähriger fuhr am Montagnachmittag (19. Oktober) mit rund 40 km/h auf einem E-Scooter durch Iserlohn. Kurz nach 11 Uhr entdeckte ihn eine zivile Polizeistreife auf der Kampstraße.

Der junge Fahrer überquerte an einer Fußgängerampel die Straße. Die Polizeibeamten fuhren hinter ihm her mit bis zu 40 km/h – das ist das Doppelte der eigentlich erlaubten Geschwindigkeit dieser Elektrokleinstfahrzeuge, betont ein MK-Polizeisprecher.

Als er gestoppt wurde, versuchte der Junge zunächst zu Fuß zu flüchten, stellte sich dann aber doch.

„Wie sich herausstellte, war er erst 12 Jahre alt. Die Nutzung von E-Scootern ist erst ab 14 Jahren erlaubt“, erinnert der Polizeisprecher. „Drittes Manko: An dem Turbo-E-Scooter fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen.“

Das Ergebnis: Die Polizeibeamten stellten das Fahrzeug sicher. Der 12-Jährige bzw. seine Eltern bekommen Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassens einer solcher Fahrt sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Am Sonntag nahm die Polizei ebenfalls in Iserlohn einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer sogar vorläufig fest:

Gegen 15.40 Uhr fiel einer Streife an der Ecke Hohler Weg/ An der Langen Hecke ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen auf. Die Polizeibeamten kontrollierten ihn.

Der Fahrer verstand kein Deutsch. Diesmal nahmen die Polizeibeamten nicht nur den E-Scooter, sondern auch den Fahrer mit.

Eine erste Messung auf dem Rollenprüfstand ergab eine Spitzengeschwindigkeit von 73 km/h. Der Fahrer besaß keine Eigentumsnachweise für das Gefährt und konnte sich nicht ausweisen. Erst nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung war seine Identität klar.

Die Beamten schrieben Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland wird zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe der möglichen Strafe verlangt. Auch die konnte der 28-Jährige nicht leisten.

Der E-Scooter wurde beschlagnahmt. Der 28-Jährige wurde am Sonntag vorläufig festgenommen, am Montag jedoch nach richterlicher Weisung wieder freigelassen.

Der MK-Polizeisprecher erklärt eindringlich:

„E-Scooter sind kein Kinderspielzeug und für die Fahrzeug gelten Regeln. Damit sollten sich Nutzer dieser Elektrokleinstfahrzeuge beschäftigen. Ein Unfall ohne Versicherung kann extrem teure Folgen haben; genauso wie Regelverstöße. Die Zahl der Unfälle hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Deshalb wird die Polizei weiter E-Scooter kontrollieren.“

Quelle KPB MK

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