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Mann hindert Kind (2) im Zug gewaltsam am Weinen: Illegaler Aufenthalt und Drogen fliegen auf

Mann hindert Kind (2) im Zug gewaltsam am Weinen: Illegaler Aufenthalt und Drogen fliegen auf

Weil er in einem Zug zwischen Dortmund und Hagen ein Kleinkind gewaltsam am Weinen hinderte, fiel ein Mann dem Zugpersonal auf – und die hinzugerufene Polizei stieß auf einen illegalen Aufenthalt.

Am späten Mittwochabend (14. Oktober) gegen 23 Uhr verständigte eine Reisende die Bundespolizei über einen unklaren Sachverhalt in einem ICE. Ein Kind sollte geschlagen worden sein.

Es handelte sich um den ICE 619 (Dortmund – Stuttgart), der bereits im Hagener Hauptbahnhof stand. Die Beamten trafen vor Ort die Zeugin, die während der Zugfahrt beobachtet hatte, wie sich ein Paar lautstark stritt.

Bei dem Paar war ein laut weinendes kleines Mädchen. Ihren Kopf drückte der Mann gewaltsam in den Sitz, um die Zweijährige am Weiterweinen zu hindern. Dazu hielt er dem Kind den Mund zu. Der 12-jährige Bruder lief während des Streits im Zug weg. Der Zugbegleiter brachte ihn zurück zur Mutter, die ihm daraufhin Schläge androhte.

Wenig später suchte das Paar gemeinsam die Sanitäranlagen auf und ließ die beiden Kinder allein am Sitzplatz zurück. Die mitreisende Zeugin hatte im Anschluss das Gefühl, dass die 37-jährige Frau und der 27-jährige Mann unter Drogen standen.

Bei der Befragung durch die Bundespolizisten im Hagener Hauptbahnhof schwieg sich der im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) gemeldete Algerier aus. Er konnte keinerlei Ausweisdokumente vorweisen. Als die Frau, eine 37-jährige Deutsche, ihren Personalausweis aus dem Portemonnaie zog, fiel ihr ein Verschlusstütchen mit Amphetamin heraus.

Zur Klärung des Sachverhalts brachten die Beamten die Familie daraufhin zur Bundespolizeiwache. Das Jugendamt wurde über den Vorfall informiert. Da der 27-Jährige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, kam er ins Polizeigewahrsam.

Die Bundespolizisten leiteten Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die Mutter konnte gemeinsam mit ihren Kindern die Reise fortsetzen.

Quelle Polizei Hagen

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