„Für Radwege gilt das Rechtsfahrgebot und eine feste Richtungsbindung, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt dies ausdrücklich. Autofahrer, Fußgänger oder andere Radfahrer an Kreuzungen, Einfahrten oder Einmündungen rechnen nicht mit Verkehr aus der falschen Richtung.“ Um dies auch optisch sonnenklar zu machen, haben Polizeibeamte in Hamm zur Sprühdose gegriffen.
„Was auf den ersten Blick ein bisschen nach Street-Art aussieht, ist Teil einer gezielten Verkehrssicherheitsaktion“, erklärt sie.
„Denn wer mit dem Fahrrad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs ist, bringt sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer unnötig in Gefahr. Gerade an unübersichtlichen Stellen können solche Situationen schnell kritisch werden.“
Die Aktion ist an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet gestartet, wo besonders viele Radfahrer unterwegs sind und wo es wiederholt zu gefährlichen Situationen durch „Geisterradler“ gekommen ist.

Fotos Polizei Hamm
Erste Graffitis sprühten die Beamten der Verkehrsunfallprävention am Donnerstag, 20. August, auf Radwege an der Wilhelmstraße in Höhe der Unionstraße und der Königgrätzerstraße sowie der Friedrich-Ebert-Straße. Polizeisprecher Heine verdeutlicht:
„Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen, denn ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Zweiradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung.
Für Radwege gilt das Rechtsfahrgebot und eine feste Richtungsbindung, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt dies ausdrücklich. Autofahrer, Fußgänger oder andere Radfahrer an Kreuzungen, Einfahrten oder Einmündungen rechnen nicht mit Verkehr aus der falschen Richtung.“
Die Präventionsmaßnahme istlaut Heine Teil der kontinuierlichen Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hamm. Ziel sei es, gefährliche Verhaltensweisen frühzeitig anzusprechen und damit Unfälle zu verhindern.
PM Polizei Hamm

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