Update am 23. Juli 2026
An Karsamstag 2025 ertrank ein sechsjähriger Junge im Wellenbecken des Maximare-Bades in Hamm. Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagte fünf Bademeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen an.
Das Landgericht Dortmund entschied jetzt nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, den fünf Schwimmmeistern nun doch den Prozess zu machen.
Das Unglück geschah am sechsten Geburtstag des Jungen. Ahmed aus Warendorf, dessen Familie vor einigen Jahren aus Syrien geflüchtet war, befand sich allein im Wellenbecken.
Badegäste entdeckten den leblosen Körper im Wasser nahe einer Absperrung.
Ein Schwimmmeister zog den Jungen sofort aus dem Becken und begann mit der Wiederbelebung. Trotz des schnellen Eingreifens und dem Einsatz der Rettungskräfte verstarb das Kind kurz darauf in der Kinderklinik.
Zum Unfallzeitpunkt standen fünf Schwimmmeister am Beckenrand im Dienst. Die Auswertung der Videoaufnahmen zeigte, dass sich die Aufsichtskräfte in unmittelbarer Nähe des Beckens aufhielten.
Warum sie die Notsituation des Jungen dennoch nicht bemerkten, bildet den zentralen Kern der Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
- Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagte die fünf Aufsichtskräfte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen an. Der Vorwurf lautet, sie hätten trotz räumlicher Nähe den Ertrinkungsprozess pflichtwidrig nicht bemerkt..
- Die Ablehnung: Das Amtsgericht Hamm lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab. Nach Auswertung der Videoaufnahmen begründete das Gericht, dass für die Bademeister keine äußerlich erkennbare Notsituation oder konkrete Gefahr sichtbar gewesen sei. Ertrinken passiert in der Realität oft lautlos und ohne wildes Strampeln.
- Die Wende: Die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde ein. Das Landgericht Dortmund hob die Entscheidung auf. Es entschied, dass die Beweislage für eine Hauptverhandlung ausreicht. Den fünf Bademeistern wird nun doch der Prozess gemacht.
- Rolle der Eltern: Der sechsjährige Junge war am Karsamstag allein im Wellenbecken unterwegs. Rechtlich tragen Eltern oder Begleitpersonen die primäre Aufsichtspflicht für Nichtschwimmer, die durch Bademeister niemals vollständig ersetzt werden kann.
- Rolle der Bademeister: Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Verkehrssicherung im Becken. Gerichte prüfen in solchen Fällen streng, ob die Aufsichtskräfte ablenkt waren oder ob der Bereich aufgrund der Wellenbewegung und Gästeanzahl schlicht unüberschaubar war.
- Das Vorhaben: Das Maximare prüfte das Nachrüsten einer Künstlichen Intelligenz (KI) zur Videoüberwachung.
- Die Funktionsweise: Spezialkameras an der Decke analysieren die Bewegungsmuster der Badegäste. Registriert die KI, dass sich ein Körper für eine festgelegte Zeit (meist 15 bis 20 Sekunden) unter Wasser nicht mehr bewegt, schlägt das System Alarm.
- Die Herausforderung: Die Umsetzung im Maximare gilt als technisch extrem anspruchsvoll. Während solche Systeme in klassischen Sportbecken bereits erfolgreich arbeiten (wie im Westfalenbad Hagen), erschweren im Maximare die Brandungswellen, die verwinkelte Architektur der Erlebnisbecken und Lichtreflexionen auf dem unruhigen Wasser die präzise KI-Erkennung.
Quellen Archiv Ausblick, WA, WDR
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Damaliger Bericht:
Ein schreckliches Ende fand am Karsamstag, 19. April, ein Badeausflug in die Erlebnistherme Maximare Hamm. Ein sechsjähriger Junge ertrank.
Das Unglück ereignete sich gegen 14.30 Uhr, teilte am Sonntagmorgen die Hammer Polizei mit. Besucher entdeckten an der Wasseroberfläche den leblosen Körper des Kindes.
Obwohl das Schwimmbadpersonal sofort die Rettungsmaßnahmen einleitete und Rettungskräfte der Feuerwehr fortgesetzte Reanimationsmaßnahmen durchführten, sei der sechsjährige Junge syrischer Herkunft nicht mehr zu retten gewesen. Er wurde noch in eine Kinderklinik transportiert, wo jedoch nur noch der Tod des Kindes festgestellt werden konnte.
Familienmitglieder und Ersthelfer wurden durch Notfallseelsorger betreut.
„Nach jetzigem Kenntnisstand kann von einem tragischen Unglücksfall ausgegangen werden“, so ein Polizeisprecher. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
In welchem Becken des Spaßbades das Unglück geschah, teilte die Polizei nicht mit. Nach weitergehenden Medieninformationen soll es im Wellenbad passiert sein. In der Erlebnistherme Maximare gibt es neben dem Wellenbad zwei Wasserrutschen, einen Strömungskanal, ein Erlebnisbecken und ein Sportbecken.
Quelle Polizei Hamm

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