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MK: Jugendlicher fährt 13-Jährigen mit E-Scooter an und verletzt ihn schwer – Polizei: Eltern sind gefragt

MK: Jugendlicher fährt 13-Jährigen mit E-Scooter an und verletzt ihn schwer – Polizei: Eltern sind gefragt

Der nächste schwere Unfall mit einem E-Scooter. Die unglaubliche Häufung bereitet der in diesem Fall zuständigen Märkischen Kreispolizei große Sorgen.

Unfallort war am späten Freitagvormittag, 3. Juli, das Hemberg-Schulgelände in Iserlohn. Aus noch ungeklärten Gründen fuhr ein jugendlicher E-Scooter-Fahrer (16) einen 13-jährigen Jungen an und verletzte ihn durch den Zusammenstoß schwer.

Rettungswagen und Notarzt brachten den Jungen in ein Krankenhaus, wo er stationär verblieb.

„Die Polizei warnt zuletzt vermehrt vor den Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern“, unterstreicht Polizeisprecher Marcel Dilling. „Die Unfallzahlen sind kreisweit stark gestiegen von sechs Verunglückten im Jahr 2020 auf zuletzt 49 im Jahr 2025.

Prognostisch werden die Zahlen für das laufende Jahr noch einmal deutlich steigen. Eine Entwicklung, die die Polizei mit großer Sorge beobachtet.“

Dilling fährt fort:

„E-Scooter, die rechtlich mit Kraftfahrzeugen gleichgesetzt sind, sind keine Kinderspielzeuge. Ihre Nutzung geht mit einer hohen Verantwortung einher, die z.B. die umfassende Kenntnis der geltenden Straßenverkehrsregeln voraussetzt.

Hier sind besonders Eltern gefragt, die ihren Schützlingen die Fahrt häufig erst ermöglichen.

  • E-Scooter müssen versichert und ihre Benutzer mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Es darf ausschließlich alleine gefahren und niemand mitgenommen werden.
  • Es dürfen nur die vorgesehenen Wege verwendet werden, z.B. Radwege oder Fahrradstraßen.
  • Sind solche nicht vorhanden, ist die Straße zu nutzen.  Gehwege oder Fußgängerzonen sind absolut tabu.
  • Wie auch beim Auto, ist das Nutzen von Handys am Steuer verboten.
  • Ebenso gelten dieselben Regeln hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum.
  • Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von der Polizei dringend empfohlen, um im Falle eines Unfalls die denkbaren Folgen abzumildern.“

Quelle KPB MK

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