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MK: Zwei Unfälle mit Kindern (10, 7) auf unversicherten E-Scootern – Massive Zunahme von Scooter-Unfällen

MK: Zwei Unfälle mit Kindern (10, 7) auf unversicherten E-Scootern – Massive Zunahme von Scooter-Unfällen

Die Polizei des Märkischen Kreises musste am gestrigen Donnerstag, 25. Juni,  in Iserlohn und Neuenrade Verkehrsunfälle mit sehr jungen E-Scooterfahrern aufnehmen: Der eine Junge war 10, der andere sogar erst 7 Jahre alt.

Beide Scooter waren überdies nicht versichert, betont ein Polizeisprecher der MK-Behörde.

Im ersten Fall wurde ein 70-jähriger Kleinkraftradfahrer am Nachmittag in Neuenrade bei einem Beinahe-Zusammenstoß mit einem 10-jährigen E-Scooterfahrer verletzt.

Der Motorrollerfahrer berichtete der Polizei, dass er gegen 16.30 Uhr in Richtung Stadtgarten fuhr, als plötzlich das Kind auf dem E-Scooter aus der Ausfahrt eines dortigen Lidl rollte. Der 70-Jährige wich aus, kam ins Straucheln und stürzte. Der 10-Jährige holte brav seine Eltern, und gemeinsam wurde auf die Polizei gewartet.

„Der verletzte Motorrollerfhrer wollte selbstständig einen Arzt aufsuchen“, berichtet der Polizeisprecher. „Der Schaden am Roller: schätzungsweise 500 Euro.

Der E-Scooter war nicht versichert, so dass die Schuldfrage nun erhebliche Konsequenzen haben könnte.“

Deshalb bittet die Polizei Zeugen des Vorfalls, sich auf der Wache in Werdohl (Tel. 02392/9399-0) zu melden. Ermittelt wirdt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Das gleiche gilt nach einem Zusammenstoß am Donnerstag auf der Oestricher Straße in Iserlohn. Ein 45-jähriger Pkw-Fahrer bog dort in der Tempo-30-Zone nach links auf einen Garagenhof ab und überquerte dabei den Gehweg. Ein 7-jähriger E-Scooter-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und krachte gegen den abbiegenden Pkw. Dabei wurde er verletzt.

Der Rettungsdienst versorgte ihn vor Ort. Der Schaden an dem Pkw liegt bei schätzungsweise 500 Euro.

Die Polizei weist noch einmal dringend darauf hin:

„E-Scooter sind kein Kinderspielzeug!“

  • Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Die E-Scooter müssen eine Typenzulassung haben und versichert sein
  • Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden.
  • Ein Helm ist keine Pflicht, aber dringend angeraten.
  • Bürgersteige oder Fußgängerzonen sind tabu.
  • Es gilt die Pflicht, auf der Straße zu fahren oder -falls vorhanden – Radwege zu nutzen.

„Die Polizei verzeichnet eine extreme Zunahme von Unfällen mit E-Scootern und wird Verstöße gegen die Regeln konsequent kontrollieren und ahnden.“

Quelle KPB MK

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