„Tatsache. Das ist zwei Jahre her.“
Sicherheitshalber stellte unsere Redaktion zu diesem Fahndungsaufruf vom heutigen Montag Nachfrage bei der Kreispolizei des Märkischen Kreises. Dessen Sprecher Marcel Dilling bestätigte, was man kaum glauben mag:
Fast zwei Jahre nach einem bandenmäßigen Diebstahl in einem Supermarkt in Altena startet heute (am 13. April 2026) eine Fotofahndung nach einigen den mutmaßlichen Tätern von damals. Sie waren mit der Überwachungskamera des Getränkemarktes aufgenommen worden – am 22. April 2024.
Eine Diebesbande erbeutete damals arbeitsteilig während der Öffnungszeit des Supermarktes mehrere Flaschen hochwertigen Alkohols im vierstelligen Gesamtwert. Vier der Männer konnten während der Tatausführung bildlich aufgezeichnet werden.
Tatverdächtiger 1:
- ca. 30-40 Jahre alt
- untersetzte Figur
- schwarze Haare
- schwarzer dichter Vollbart, lichtes Haar, Geheimratsecken, kurz rasiertes Haar
- schwarze Turnschuhe, dunkle Hose, schwarze Lederjacke
Tatverdächtiger 2:
- ca. 25-35 Jahre alt
- schlanke Figur
- dunkle Haare
- Schnauzbartträger oder dünner Vollbartträger
- blaue Weste, dunkler Pullover mit hellgrauen Streifen
Tatverdächtiger 3:
- ca. 50-60 Jahre alt
- dürre Figur
- graues dichtes Haupthaar
- schwarze Turnschuhe mit weißen Applikationen, gräuliche Hose, dunkelblaue Sommerjacke
Tatverdächtiger 4:
- ca. 45-55 Jahre alt
- schlanke Figur
- Halbglatze mit kurzrasiertem Resthaar
- schwarze Nike-Schuhe mit weißen Applikationen, graue Jans-Hose, hellbauer Pullover, schwarze Steppjacke.
Der bisher von unserer Redaktion dokumentierte Rekord zwischen einer Straftat und der Veröffentlichung von Fahndungsbildern stammte aus dem Jahr 2014 – damals startete 18 Monate nach einem Raub auf einen Transporter in Dortmund die Fahndung.
Dieser 18-Monats-Rekord ist mit dem heutigen Tag eingestellt.
Wie es zu einer derart langen Zeit bis zur Veröffentlichung der Fotos kommen konnte, die ja am Tattag vor zwei Jahren bereits vorlagen, konnte uns Polizeisprecher Marcel Dilling auf Nachfrage nicht sagen. Dazu wäre erst ein Blick in die Aktenlage erforderlich. Ohnehin entscheidet nicht die Polizei darüber, wann sie Fotos von Tatverdächtigen veröffentlicht, sondern die Staatsantwaltschaft.
Quellen: KPB MK, eigene Recherchen










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