Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied heute, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat.
Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse der Verfassungsschutz vorerst unterlassen.
Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.
Der vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 abgegebenen Bewertung der Bundes-AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht „in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt“, heißt es. Zwar sei es „überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten“. Die AfD sei durch diese allerdings „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Parteichefin Alice Weidel sprach von einem „Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“.
Quellen ntv, Welt.de

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