Ein Streit um ein schwer verletztes Pferd am Rande einer Wallfahrt geht in die nächste Instanz. Das Landgericht Paderborn wies die Klage des Pferdebesitzers abgewiesen. Er hatte vom Erzbistum Paderborn 150.000 Euro Schadensersatz verlangt. Denn für diese Summe hätte sein Pferd verkauft werden sollen.
In nächster Instanz wird der Fall das OLG Hamm beschäftigen. Denn der Pferdebesitzer will in Berufung gehen.
Der Vorfall liegt drei Jahre zurück. Damals zog ein Pilgerzug mit rund 100 Teilnehmern durch den Marienwallfahrtsort Verne im Kreis Paderborn. Dabei kamen sie auch an der Koppel des Pferdebesitzers vorbei.
Der Fall geht jetzt vor das Oberlandesgericht Hamm. Laut dem muss der klagende Pferdebesitzer seine Berufung begründen. Danach werde der zuständige Senat über weitere Schritte entscheiden.
Quellen: Landgericht Paderborn, OLG Hamm, WDR

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