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Studienrätin aus NRW war über 15 Jahre bei vollen Bezügen krank geschrieben

Studienrätin aus NRW war über 15 Jahre bei vollen Bezügen krank geschrieben

Dieser Fall sorgt seit seinem Bekanntwerden am Donnerstag (21. 8.) bundesweit für Fassungslosigkeit.

Eine Studienrätin aus NRW war über 15 Jahre bei vollen Bezügen krank geschrieben. Die vorgeschriebene Untersuchung beim Amtsarzt verweigerte sie, als ihr Dienstherr sie schließlich dazu aufforderte. Erst jetzt entschied das Oberververwaltungsgericht Münster: Die Untersuchung muss erfolgen. 

Studienräte in NRW verdienen je nach Erfahrungsstufe zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat. Beamte erhalten ihr Gehalt auch im Krankheitsfall unbegrenzt fortgezahlt.

Die Beamtin hatte sich im Jahr 2009 erstmals wegen psychischer Probleme krank gemeldet. Sie legte dafür ärztliche Atteste vor. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde immer wieder verlängert.

Das Land NRW als Dienstherr ordnete erst im April 2025 eine Untersuchung an, um die Frage der dauerhaften Dienstfähigkeit zu klären. Dagegen klagte die Lehrerin – ohne Erfolg: Das OVG Münster wies die Beschwerde jetzt zurück. 

Die Anordnung des Dienstherrn bleibe rechtmäßig. Gleichwohl sei das „jahrelange Untätigbleiben“ des Landes „in der Tat nicht nachvollziehbar“.

Die Richter stellten klar, dass der Staat einerseits seine Fürsorgepflicht erfülle, wenn er Zweifel an der Dienstfähigkeit abklären lasse.

Andererseits habe der Staat aber auch ein berechtigtes Interesse daran, dass Beamte nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ würden.

Umstritten war dabei auch, ob die Untersuchung überhaupt psychiatrische Aspekte umfassen darf. Das OVG entschied, dass dies selbst dann zulässig sei, wenn die Anordnung allein auf den langen Fehlzeiten beruht. Da die Lehrerin selbst Atteste eines Fachzentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt hatte, sei eine entsprechende Untersuchung gerechtfertigt.

Die Lehrerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Quelle: OVG Münster, Welt.de

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