Dieser Fall sorgt seit seinem Bekanntwerden am 21. August vorigen Jahres bundesweit für Fassungslosigkeit:
Eine Studienrätin aus NRW war zum damaligen Zeitpunkt fast 16 Jahre bei vollen Bezügen krank geschrieben. Die vorgeschriebene Untersuchung beim Amtsarzt verweigerte sie, als ihr Dienstherr sie schließlich dazu aufforderte. Erst im Sommer 2025 entschied das Oberververwaltungsgericht Münster: Die Untersuchung muss erfolgen.
Kein Jahr später ist die Lehrerin erneut in den Schlagzeilen. Denn jetzt klagt sie gegen ihre Versetzung in den Ruhestand.
Studienräte in NRW verdienen je nach Erfahrungsstufe zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat. Beamte erhalten ihr Gehalt auch im Krankheitsfall unbegrenzt fortgezahlt.
Die Lehrerin aus Duisburg, die seit 2009 nicht mehr vor einer Schulklasse stand, zieht jetzt gegen ihre Zwangspensionierung vor Gericht. Am 29. Juni reichte die Beamtin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Bezirksregierung ein, die ihre Versetzung in den Ruhestand angeordnet hatte.
Inzwischen fast 17 Jahre lang ließ sich die Pädagogin, die zuletzt an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, krankschreiben. Das Land griff in dieser Zeit nicht ein, forderte keine amtsärztliche Untersuchung. Erst nachdem eine solche Untersuchung jetzt endlich nachgeholt wurde, ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf Ende Mai die Ruhestandsversetzung an.
Doch dagegen wehrt sich die Lehrerin nun mit ihrer Klage.
Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die inzwischen 62-Jährige wegen Betrugs: Im März durchsuchten Ermittler ihre Wohnung. Denn sie soll ihre Dienstunfähigkeit lediglich vorgetäuscht und während der Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben.
Disziplinarverfahren wurden nicht nur gegen sie selbst eingeleitet, sondern auch gegen einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung – weil die Behörde jahrelang untätig geblieben war.
Die Beamtin hatte sich im Jahr 2009 erstmals wegen psychischer Probleme krank gemeldet. Sie legte dafür ärztliche Atteste vor. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde immer wieder verlängert.
Das Land NRW als Dienstherr ordnete erst im April 2025 eine Untersuchung an, um die Frage der dauerhaften Dienstfähigkeit zu klären. Dagegen klagte die Lehrerin – ohne Erfolg: Das OVG Münster wies die Beschwerde zurück. Die Anordnung des Dienstherrn bleibe rechtmäßig. Gleichwohl sei das „jahrelange Untätigbleiben“ des Landes „in der Tat nicht nachvollziehbar“.
Die Richter stellten klar, dass der Staat einerseits seine Fürsorgepflicht erfülle, wenn er Zweifel an der Dienstfähigkeit abklären lasse. Andererseits habe der Staat aber auch ein berechtigtes Interesse daran, dass Beamte nicht „ohne Dienstleistung vollalimentiert“ würden.
Umstritten war dabei auch, ob die Untersuchung überhaupt psychiatrische Aspekte umfassen darf. Das OVG entschied, dass dies selbst dann zulässig sei, wenn die Anordnung allein auf den langen Fehlzeiten beruht. Da die Lehrerin selbst Atteste eines Fachzentrums für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt hatte, sei eine entsprechende Untersuchung gerechtfertigt.

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