Anlässlich der am heutigen Samstag (19.Juli) stattfindenden Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“ in Bielefeld hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, wie bei der letzten Veranstaltung im Juni 2025 bereits angekündigt, erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld erlassen.
Im Zeitraum vom 19. Juli 2025, 00:00 Uhr bis zum 20. Juli 23:59 Uhr ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten.
Die durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlassene Allgemeinverfügung beinhaltet zudem die beiden kommenden Treppentanz-Veranstaltungen am 16. und 17. August 2025 und 13. und 14. September 2025. Auch an diesen Wochenenden wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein. Hierzu werden im Vorfeld separate Pressemitteilungen veröffentlicht.
Ähnliches gilt heute in Münster.
Hier sind für heute mehrere Demonstrationen im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes angemeldet worden. Aus diesem Anlass hat die Bundespolizeidirektion auch für den Münsteraner Hauptbahnhof Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen untersagt.
Die Allgemeinverfügung dient der Erhöhung der Sicherheit im Hauptbahnhof sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen Versammlungen und gilt am Samstag, 19. Juli 2025, 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr.
Sie umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art und Glasflaschen. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Verstöße können Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Die Bundespolizei hat kein Verkaufsverbot für Glasflaschen für die im Hauptbahnhof Münster ansässigen Geschäfte erlassen. Dort angebotene Glasflaschen können erworben werden. Allerdings ist der Hauptbahnhof anschließend auf dem direkten Weg zu verlassen.
Zur Gewährleistung einer friedlichen An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer wird die Bundespolizei am Samstag den Hauptbahnhof Münster mit starken Kräften überwachen. Hierbei kann es zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen und Sperrungen im Hauptbahnhof kommen.
Bestimmungen und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
Zudem werden im Hauptbahnhof Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Quelle Bundespolizei St. Augustin

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