Fast vier Jahre nach seiner ersten rechtskräftigen Verurteilung wurde am Maifeiertag ein mit mehreren Haftbefehlen gesuchter Krimineller in einem Revierbahnhof erwischt – bei einer Zufallskontrolle der Bundespolizei. Der Mann war mehrfach bewaffnet.
Gegen 15:30 Uhr wurden Bundespolizisten auf einen 34-Jährigen im Essener Hauptbahnhof aufmerksam, der sichtbar einen Schlagring für zwei Finger an seinem Gürtel trug. Während der Kontrolle gab der deutsche Staatsbürger gegenüber den Uniformierten an, dass er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führe.
Infolgedessen durchsuchten ihn die Einsatzkräfte nach seinen Identitätspapieren. Dabei fanden sie zwar keinen Ausweis, stellten jedoch eine Dose mit einer geringen Menge Amphetaminen sowie einer halben Ecstasy-Tablette fest.
Zudem fanden sie neben dem bereits sichtbaren Schlagring zwei Messer.
Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Drogen und Bewaffnung und brachten den Velberter in die Bundespolizeidienststelle. Dort stellten sie die Identität des Mannes mittels Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest.
Ermittlung ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte:
Das Landgericht Wuppertal hatte den heute 34-Jährigen bereits im Juli 2021 wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Eine weitere Verurteilung zu einer Geldstrafe folgte im November 2023 durch das Amtsgericht Velbert wegen Beleidigung und Bedrohung erlassen.
Binnen inzwischen mehr als drei Jahren hatte sich der Kriminelle weder dem Strafantritt gestellt noch die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.350,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt.
Aus diesem Grund schrieb die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihn zur Festnahme aus.
Nachdem die Bundespolizisten den Verurteilten mit den Fahndungsausschreibungen konfrontiert hatten, rief er seine Mutter an und setzte diese über den Sachverhalt in Kenntnis. Die geforderte Summe konnte er nicht begleichen, auch die Mutter konnte oder wollte nicht aushelfen.
Daher wurde er schlussendlich in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem leiteten die Beamten gegen den Beschuldigten ein neues Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.
Quelle Bundespolizei Essen
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