Acht Jahre muss der Angeklagte hinter Gitter.
Ein 38-Jähriger wurde am heutigen Dienstag, 11. März, am Siegener Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen jahrelang missbraucht hat. Im Alter von 11 Jahren wurde die Stieftochter schwanger und brachte – selbst noch ein Kind – ein Kind zur Welt.
Die Schwangerschaft sei Folge des Missbrauchs gewesen, befanden die Richter. Ein DNA-Gutachten hatte die Vaterschaft des Stiefvaters eindeutig nachgewiesen. Das damals elfjährige Mädchen hatte zunächst ausgesagt, sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert zu haben. Sachverständigengutachten schlossen diese Version nahezu aus.
Das Urteil blieb sowohl hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft (9 Jahre) zurück und lag deutlich niedriger, als es die Anwältin des Opfers gefordert hatte, die als Nebenklägerin auftrat: Sie wollte den Stiefvater des Kindes 15 Jahre hinter Gitter sehen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte hingegen bis zuletzt Freispruch für seinen Mandanten gefordert, da dessen Schuld nicht zweifelsfrei hätte nachgewiesen werden können.
Das inzwischen zwölfjährige Mädchen befindet sich ebenso wie sein Kind in Obhut des Jugendamtes.
Quellen WDR Südwestfalen, Landgericht Siegen
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