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Wiedereingeführte Grenzkontrollen: Bundespolizei vollstreckt 6 Haftbefehle in 24 Stunden

Wiedereingeführte Grenzkontrollen: Bundespolizei vollstreckt 6 Haftbefehle in 24 Stunden

Sechs Haftbefehle binnen 24 Stunden vollstreckte am Mittwoch voriger Woche die Bundespolizeiinspektion Aachen.

Zunächst reiste ein Algerier (35) über den ehemaligen Grenzübergang „Köpfchen“ nach Deutschland ein. Er wies sich mit seiner algerischen Identitätskarte sowie einem Lichtbild einer belgischen Identitätskarte aus.

Der Abgleich der Fingerabdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen offenbarrte eine Fahndungsnotierung im Schengener Informationssystem. Der Algerier war vom Staat Belgien zur sogenannten Rückkehrentscheidung ausgeschrieben worden. Eine parallel laufende Überprüfung seiner Personalie im Ausländerzentralregister ergab zudem, dass eine Übernahme von Belgien entschieden worden war.

Es wurde ein Haftantrag gefertigt, dem Algerier wurde die Abschiebung angedroht sowie ein Einreiseverbot eröffnet. Er wird im Zuge der weiteren Bearbeitung dem Amtsgericht Aachen vorgeführt.

Am selben Tag reisten ein Slowake und ein Nigarianer im Reisebus über die A4 aus den Niederlanden in die Bundesrepublik ein. Der 53-jährige Slowake legte den Beamten eine slowakische Identitätskarte vor. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahn-dungssystemen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Hof. Die Haftstrafe konnte der Slowake durch die Zahlung von über 1500,- Euro abwenden.

Der 39-jährige Nigerianer wies sich mit einer belgischen Aufenthaltskarte aus. Hier ergab die Überprüfung eine Ausschreibung zur vorläufigen Festnahme bzw. Auslieferung durch Tschechien. Der Afrikaner wurde festgenommen und ins Polizeigewahrsam eingeliefert.

Ein Deutscher (60) reiste mittels Pkw aus Belgien nach Deutschland ein. Hier ergab die Kontrolle einen Haftbefehl zur Ersatzfreiheitsstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Haftstrafe konnte der Mann durch die Zahlung von 150,- Euro abwenden und weiterfahren.

Eine 31-jährige Niederländerin wurde am Bahnhof in Herzogenrath ohne Ausweis angetroffen. Sie  machte mündliche Angaben zu ihrer Person. Eine Überprüfung ergaben zwei Fahndungsausschreibungen unterschiedlicher Staatsanwaltschaften wegen Betruges.  Die Frau konnte die Haftstrafen durch Zahlung von insgesamt 2.100,- Euro abwenden. Andernfalls hätten ihr 45 Tage Haft bevorgestanden.

Zuletzt erwischten Beamte einen Kroaten (40) bei Einreise über die A44 aus Belgien: Er war zur Erzwingungshaft ausgeschrieben. Zwischen der Möglichkeit einer Zahlung von 300,- Euro oder der Haftstrafe von 12 Tagen entschied sich der Mann zur Zahlung und wurde von der Dienststelle entlassen.

Quelle Bundespolizei Aachen

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