„Um Missverständnissen und Spekulationen entgegenzuwirken, halten wir weiterhin an unserer Praxis fest, die Herkunft von Tatverdächtigen gemäß den Vorgaben der Berichterstattung transparent herauszugeben.“
Die nach zwei Jahren plötzlich wieder eingeführte Nichtnennung von Täterherkünften in Pressemitteilungen der Kreispolizeibehörde Unna war nach Auskunft des NRW-Innenministeriums ein „Einzelfall“ und nach Darstellung der Polizeipressestelle selbst ein „Versehen“.
Die Polizeipressestelle hat damit, anders wie zunächst von ihr kommuniziert, keine „Kehrtwende“ von der vor zwei Jahren eingeführten Transparenz vollzogen.
Die Polizeipressestelle Unna hatte in der letzten Woche des alten Jahres die Festnahme eines Diebes in der Drogerie Müller in Unna verkündet. Anders als seit September 2022 in Pressemeldungen der Behörde üblich, wurde der Täter diesmal lediglich als „Mann aus Unna“ bezeichnet.
Seine Herkunft nannte Polizeisprecherin Jana Ebbinghaus unserer Redaktion auf Nachfrage und behauptete, man richte sich – unverändert – nach der Richtlinie des Innenministeriums von 2011. Nach dieser dürfen Nationalitäten dann genannt werden, wenn sie für den Tatzusammenhang „zwingend erforderlich“ sind.
Aus dieser 15 Jahre alten sehr schwammigen Praxis war die Polizeipressestelle unter Leitung von Bernd Pentrop im September 2022 ausgeschert und nannte die Herkünfte seither grundsätzlich in jeder Pressemitteilung. Unsere Leser auf unseren Webseiten und und in den sozialen Netzwerken hatten das fast ausnahmslos begrüßt und die Offenheit der Unnaer Polizei mit Dankbarkeit quittiert.
Auch die Kreispolizei Soest entschloss sich 2022 zu dieser Transparenz, welche bei der Bundespolizei schon seit jeher üblich ist (sie nennt sogar zusätzlich die Herkünfte der Opfer von Straftaten und der Zeugen). Die meisten Landespolizeipressestellen geben diese Information hingegen erst auf Pressenachfrage heraus, wonach sie laut Landesmediengesetz indes auch verpflichtet sind.
Unsere Redaktion stellte zu diesem Thema folgende Anfrage ans Innenministerium NRW:
„Innenminister Reul (CDU) hat mehrfach öffentlich die Auffassung vertreten, dass die Herkunft im Sinne der Transparenz zu nennen sei. Die KPB Unna ist diesen Rufen gefolgt – nun aber wieder zur intransparenten Bezeichnung „Männer“ statt einer konkreten Herkunftsangabe zurückgekehrt.
Man bezieht sich dabei nun auf die Richtlinie des Innenministeriums aus 2011 mit dem Inhalt: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“
Wir bitten um eine Einordnung aus Ihrem Haus dazu. Ist das im Sinne des IMs? Wie bewertet das Innenministerium diesen Vorgang zurück zur Intransparenz? Wie ist der Stand zur Überarbeitung der Richtlinie aus 2011?“
Die Pressestelle des Innenministeriums erklärte dazu:
„Zum Thema Medienerlass hat sich Innenminister Herbert Reul im Innenausschuss des NRW-Landtags geäußert. Seine Ausführungen sind dem folgenden Video zu entnehmen, das im Internet abrufbar ist.
Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Unna handelt es sich um eine einzelfallbezogene Entscheidung, die Nationalität in der von Ihnen genannten Pressemitteilung nicht zu nennen. Grundsätzlich hat sich an der Vorgehensweise der Kreispolizeibehörde Unna nichts geändert.“
Polizeisprecherin Ebbinghaus selbst äußerte sich auf Nachfrage unserer Redaktion wie folgt:
„Die KPB Unna steht für Transparenz und eine offene Kommunikation mit der Öffentlichkeit, sofern sie der Aufklärung von Taten nicht entgegensteht.
Wie bereits seit Anfang September 2022 haben wir kommuniziert, dass wir die Nationalität von Tatverdächtigen benennen.
In einer Pressemitteilung im Dezember 2024 wurde dieser Grundsatz versehentlich nicht konsequent umgesetzt. Dieses Versehen entspricht nicht unserem kommunikativen Selbstverständnis und wir möchten dies hiermit klarstellen.
Um Missverständnissen und Spekulationen entgegenzuwirken, halten wir weiterhin an unserer Praxis fest, die Herkunft von Tatverdächtigen gemäß den Vorgaben der Berichterstattung transparent herauszugeben.“
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