Die CDU hat den Entwurf eines Wahlprogramms für die vorgezogene Bundestagswahl erarbeitet. Es soll am Dienstag offiziell vorgestellt werden. Dem ZDF liegt es bereits vor.
Einige Inhalte:
Verschärfte Migrationspolitik
Die Union skizziert ihre Pläne in der Migrationspolitik unter dem Titel „Illegale Migration stoppen“ . Sachleistungen vor Geldleistungen, Bezahlkarte „flächendeckend und restriktiv“ einführen, für Ausreisepflichtige gilt „Bett, Brot und Seife“ sowie „wo immer möglich“ ein gänzlicher Leistungsausschluss.
Grenzkontrollen will die Union mit Zurückweisungen verbinden, der Nachzug Familienangehöriger bei subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt werden, alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sollen enden.
Auch den Kurs gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine will die Union verschärfen: Neu Ankommende sollen statt Bürgergeld nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Zugleich wollen CDU und CSU die Berufsanerkennung vereinfachen und Möglichkeiten eröffnen, Deutsch parallel zur Arbeit zu lernen.
Weitere Länder sollen als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft und verstärkt Rücknahmeabkommen mit den Hauptherkunftsländern geschlossen
Ausreisepflicht soll „staatlich durchgesetzt werden“.
Steuersenkungen bei Strom und Gastronomie
Die Unternehmenssteuern sollen auf 25 Prozent begrenzt, Stromsteuer und die Stromnetzentgelte gesenkt, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert und der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden.
Arbeitnehmer sollen an etlichen Stellen profitieren:
Der Einkommensteuersatz soll gesenkt werden, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab 80.000 Euro statt wie bisher ab 67.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen.
„Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen“, heißt es zu diesem Streitthema.
Rentenpolitik:
Festhalten am bisherigen Renteneintrittsalter (mit 67 Jahren ab Jahrgang 1964, dem geburtenstärksten Jahrgang aller Zeiten).
Aktivrente für Personen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeiten: Das Gehalt muss erst ab 2000 Euro im Monat versteuert werden.
Hintergrund neben dem Fachkräftemangel: Die Zahl der Erwerbstätigen über 70 Jahre ist rasant gestiegen. Ohne Gegensteuern wird die Altersarmut weiter zunehmen.
Quelle: ZDF.de
Kommentare