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Polizisten bedroht, bespuckt, illegal im Land – entlassen mit der Anweisung, sich beim Ausländeramt zu melden

Polizisten bedroht, bespuckt, illegal im Land – entlassen mit der Anweisung, sich beim Ausländeramt zu melden

Er tobte, bedrohte Polizisten, spuckte sie an. Er hätte auch gar nicht in Deutschland sein dürfen. Weil er schwarzfuhr, flog er auf. Und durfte nach umfangreichen „strafprozessualen Maßnahmen“ wieder seiner Wege gehen – mit einem Dokument ausgestattet, das er, so die Weisung, bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde vorlegen sollte.

Ob der junge Mann aus Guinea bei der Dorstener Ausländerbehörde aufgetaucht ist oder auftauchen wird, wird offen bleiben.

Ohne gültigen Fahrschein war der 25-Jährige gestern Morgen (29. August) in einem Regionalexpress im Ruhrgebiet erwischt worden.  Um 6:25 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über ein Fahrgelddelikt in dem RE16 informiert.

An einem Bahnsteig stand beim Eintreffen der Beamten bereits der Regionalexpress, in dem sich der Schwarzfahrer noch aufhielt. Erst nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizeibeamten verließ der 25-Jährige den Zug.

Da er keinerlei Ausweisdokumente dabei hatte, wurde er ins Bundespolizeirevier gebracht. Dort weigerte sich der Guineer erneut, den Aufforderungen der Uniformierten Folge zu leisten, und widersetzte sich ihnen lautstark Er wurde zu Boden gebracht und fixiert, unter vehementer Gegenwehr – unter anderem spuckte er immer wieder in die Richtung der Polizisten. Ein Feuerzeug, das er fest umkrallt in seiner Hand hielt, ließ der renitente Afrikaner erst nach Setzung eines Schmerzreizes fallen.

Ermittlungen ergaben, dass sich der 25-Jährige unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Während dieser Überprüfungen spuckte und trat er immer wieder gegen die Wände und die Tür der Gewahrsamszelle, schrie lautstark umher und drohte den Einsatzkräften mit Gewalt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wurde dem Guineer eine sogenannte Anlaufbescheinigung ausgehändigt – diese wird in manchen Fällen durch eine Behörde ausgestellt bei der Registrierung und Erfassung der biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke).

Sie enthält die Registrierungsnummer und Angaben, wo sich die betreffende Person im nächsten Schritt melden soll. Ob sie es tut, kann kaum nachgehalten werden. Für die Polizei ist die Arbeit an diesem Punkt erledigt: Sie leitete final noch ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet gegen den Afrikaner ein.

Quelle Bundespolizei

Kommentare

WORDPRESS: 3
  • Adam Rinnert vor 1 Woche

    Nehme an, er sitzt bereits im Flugzeug Richtung Heimat?

    • Das müssten Sie das Ausländeramt Dorsten fragen, Herr Rinnert…sofern er sich denn dort weisungsgemäß gemeldet hat.

  • Bernd Westernhagen vor 6 Tagen

    Stelle mir gerade vor, wie der Schmerzreiz, in seinem Herkunftsland, gesetzt werden würde.der muss sich doch hier, wie im Paradies vorkommen.