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Grundsteuerstreit: Städte dürfen gewerbliche Immobilien stärker belasten

Grundsteuerstreit: Städte dürfen gewerbliche Immobilien stärker belasten

Horrende Grundsteuern für private Grundeigentümer, über 1000 Punkte, wie sie in Unna drohen?

Der Landtag NRW hat beschlossen, den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der Grundsteuer zu gewähren.

Städte und Gemeinden können demnach in Zukunft unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festlegen statt eines einheitlichen Hebesatzes.

Der entsprechende Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungskoalition wurde in namentlicher Abstimmung verabschiedet.

Durch die Differenzierung will das Land verhinderm, dass Eigentümer von Wohnimmobilien über Gebühr belastet werden.

Die Städte und Gemeinden dürfen ab 2025 unterschiedliche Hebesätze anwenden – müssen es aber nicht.

Die FDP und einige Kommunalverbände hatten die Pläne scharf kritisiert. Sie befürchten, dass differenzierte Hebesätze rechtlich unsicher sind und jährlich zu Diskussionen in den Räten führen könnten, was Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern schüren würde.

Quelle: Ruhr24

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