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„Gegen menschenfeindliche SUV-Flut“: Höhere Parkgebühren für SUVs in 150 Städten gefordert – Bisher 19.000 Bürger folgen dem Aufruf

„Gegen menschenfeindliche SUV-Flut“: Höhere Parkgebühren für SUVs in 150 Städten gefordert – Bisher 19.000 Bürger folgen dem Aufruf

(Für "Stadtpanzer", sprich besonders große und schwere Autos, verlangen Städte wie Freiburg oder Tübingen schon eine extrahohe Parkgebühr. Die Deutsche Umwelthilfe findet das absolut den richtigen Weg. (Foto Rinke))

Die Deutsche Umwelthilfe will die zunehmende Anzahl von großen Geländewagen (SUVs) begrenzen. Dafür hat sie laut Meldungen des Handelsblatt in 150 deutschen Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUV-Fahrzeuge beantragt.

Vorab hatte sie die Bevölkerung aufgerufen, sich online der Initiative anzuschließen.

Bisher haben 19.000 Menschen die DUH durch ihre Beteiligung beauftragt, in ihren Namen entsprechende Anträge zu stellen.

Vorbild sei die Stadt Paris gewesen. Dort wird infolge eines Volksentscheides das einstündige Parken für SUVs ab September 18 Euro statt 6 Euro kosten.

Im Sinne der DUH sollen die Anwohner-Parkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr steigen – und je nach Fahrzeuggröße würde es eine Preisstaffelung geben.

Eine Umfrage des Instiuts Civey zeigte bis zum Sonntag, 30. Juni, kein so eindeutiges Ergebnis.

Die DUH argumentiert auf ihrer Webseite, dass die übergroßen Fahrzeuge „zu viel des knappen öffentlichen Raums einnehmen”. Der zusätzliche Energiebedarf und die zusätzliche Gefährdung von Fußgängern sind weitere Argumente, die auch für die Internationale Energieagentur IEA derartige Maßnahmen rechtfertigen, berichtete die ARD.

Der ADAC lehnt höhere Parkgebühren für große Fahrzeuge ab. Aus Sicht des Automobilclubs ließe sich der Platzmangel „eher mit kurzen als mit leichten Fahrzeugen beheben”, berichtete die WiWo. Derweil hält der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Umsetzung von gestaffelten Parkgebühren für schwer umsetzbar. Zudem verwies ein Sprecher in der WiWo auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach „eine rechtswidrige Ungleichbehandlung […] ausgeschlossen sein” müsse. Die DUH verweist indes auf Rechtsgutachten, wonach es durchaus möglich sei.

In ihrer Originalpressemitteilung geißelt die DUH die „menschenfeindliche SUV-Flut“.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in 150 Städten Anträge gestellt, damit diese endlich aktiv werden gegen die Vielzahl an übergroßen SUV, die zu viel des knappen öffentlichen Raums einnehmen. Konkret fordert die DUH höhere Parkgebühren für überdimensionierte Fahrzeuge sowie die konsequente Kontrolle und Ahndung von missbräuchlichem Parken über markierte Flächen hinaus – etwa durch Bußgeld oder Abschleppen.

Mit den Anträgen setzt die DUH ihr Versprechen um, gegen die menschenfeindliche SUV-Flut aktiv zu werden. Eine entsprechende Mitmach-Aktion hatte die DUH unmittelbar nach dem bahnbrechenden Pariser Bürgerentscheid gegen SUV im Februar 2024 gestartet.

Mehr als 19.000 Menschen haben sich beteiligt, um mithilfe der DUH übergroße SUV aus ihrer Stadt zu verbannen. Die meistgenannten Städte wurden für die Anträge ausgewählt. Gleichzeitig kündigt der Umwelt- und Verbrauchschutzverband an: Das ist erst der Anfang. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, weiter unter www.duh.de/keine-monster-suv mitzuteilen, für welche Städte sie sich weniger überdimensionierte Autos und mehr Platz für Fuß- und Radverkehr wünschen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Monster-SUV mit über 5 Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen. Mit unserem Rechtsgutachten zeigen wir den zuständigen Behörden, wie sie bereits heute bestehende Möglichkeiten nutzen können – zum Beispiel durch höhere Parkgebühren für übergroße Fahrzeuge, die nicht mehr in die Parkbuchten passen. Städte haben eine breite Palette an Möglichkeiten, mehr Platz für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen. Es ist an der Zeit, dass sie davon Gebrauch machen.“

Dass kommunale Maßnahmen gegen die SUV-Flut rechtssicher möglich sind, zeigt ein neues Rechtsgutachten der DUH. Dazu zählen unter anderem:

    • flächendeckende Stellplatzmarkierungen und Begrenzung der Stellplatzgröße:
      • bei Längsaufstellung: Länge maximal 5,80 m, Breite 2,00 m
      • bei Senkrechtaufstellung: Länge maximal 5,00 m, Breite 2,30 m
    • Ahndung von Falschparken und Überschreitung der Parkmarkierungen durch Bußgeld und Abschleppen
    • Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr und Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße
    • Ausschluss besonders großer Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten

 

Die Mehreinnahmen sollen in den Bus- und Bahnverkehr, Rad- und Gehwege sowie in Ausgleichslösungen für einkommensschwache Haushalte fließen.

Links:

Quellen DUH / Civey.com

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