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Auf Lüdenscheider Kirmes Familienvater (40) erschossen: Damals 17-Jähriger zu Jugendstrafe verurteilt

Auf Lüdenscheider Kirmes Familienvater (40) erschossen: Damals 17-Jähriger zu Jugendstrafe verurteilt

Der Todesschütze von der Steinert-Kirmes Lüdenscheid im Mai 2022 muss für mehrere Jahre hinter Gitter.

Das entschied am Freitag, 21. Juni,  das Hagener Landgericht.

Der Jugendliche erschoss am 21. Mai 2022 abends auf der Lüdenscheider Kirmes einen 40-jährigen sudanesischen Familienvater. Der Mann war ein Zufallsopfer, als der Todesschütze offenbar wahllos in die Menge geschossen hatte.

Am gestrigen Freitag verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Hagen den zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Syrer wegen Totschlags – unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung – zu einer Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21.05.2022 auf dem Kirmesplatz in Lüdenscheid auf der Flucht vor einer Gruppe, die ihn und seine Begleiter nach einer vorangegangenen körperlichen Auseinandersetzung zur Rede stellen wollten, mit einer Kurzwaffe in Richtung seiner Verfolger schoss. Dabei traf er einen unbeteiligten Kirmesbesucher (40), der noch am selben Abend verstarb.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Hagen heißt es zum Kern des Vorwurfs:

„Von zentraler Bedeutung für den Schuldspruch war daher die Frage,

  • ob der Angeklagte ausschließlich einen seiner Verfolger töten wollte und deshalb wegen versuchten Totschlags (zum Nachteil der Verfolger) in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (des Kirmesbesuchers) zu verurteilen war
  • oder ob er bei der Schussabgabe auch den Tod anderer, unbeteiligter Personen billigend in Kauf genommen und sich damit des Totschlags schuldig gemacht hat.

Aufgrund des festgestellten Tathergangs hat die Kammer diese Frage hier in letzterem Sinn beantwortet.“

Die Tat war nach Jugendstrafrecht zu ahnden, da der Syrer zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Die Dauer der Jugendstrafe ist in diesen Fällen auf 10 Jahre begrenzt (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Jugendgerichtsgesetz). Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Weitergehende Informationen können trotz des großen öffentlichen Interesses nicht erteilt werden, da insoweit die schutzwürdigen Belange des zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Angeklagten überwiegen“, schließt der stellv. Pressesprecher des Landgerichts Hagen, Christian Potthast, seine Mitteilung ab.

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Rückblick:

Nach einem SEK-Einsatz mit anschließender Festnahme eines Tatverdächtigen am Abend des 23. Mai 2022, zwei Tage nach dem tödlichen Schuss auf der Kirmes, gaben Staatsanwaltschaft und Polizei Hagen am Folgetag eine zweite gemeinsame Presseerklärung zu dem Tötungsdelikt heraus:

Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Hagen beim Amtsgericht Lüdenscheid einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Totschlags erwirkt.

„Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen Jugendlichen mit Wohnsitz in Lüdenscheid“,

teilen die Behörden knapp mit.

Die Ermittler gingen schon damals davon aus, dass der junge Syrer am Kirmessamstag wahllos in die Menschenmenge geschossen und dabei den 40-jährigen Sudanesen getroffen hatte. Der an dem Streit unbeteiligte Kirmesbesucher starb kurz darauf im Krankenhaus an inneren Blutungen.

Strafmaß bei Körperverletzung mit Todesfolge/vorsätzlichem Totschlag:

Nach § 227 StGB ist für obige Delikte im Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren vorgesehen. Als Verbrechen aber kann auch die Körperverletzung mit Todesfolge laut Jugendstrafrecht maximal mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren belegt werden. (Quelle https://www.koerperverletzung.com/jugendstrafrecht)

Wie berichtet, fahndeten die Ermittler auch nach weiteren 5  jungen Männern zwischen ca. 16 und 20 Jahren, alle laut Polizei von südländischem Phänotyp. Diese Gruppe war am Eröffnungsabend der Steinert-Kirmes (Samstag, 22. 5.) mit einem 16-jährigen Lüdenscheider aneinandergeraten, hatte in der Folge den Jugendlichen und seinen Vater (52) verfolgt – bis zum Eingangsbereich des Kirmesgeländes, wo Schüsse fielen.

Ein Projektil traf einen 40-jährigen Kirmesbesucher aus Gummersbach in die Brust, der kurz danach im Krankenhaus starb. Er verblutete innerlich.

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