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Imbiss an B1 in Unna muss weichen – Stadt stellt klar: Kein Verbot für bäuerliche Direktverkaufsstände

Imbiss an B1 in Unna muss weichen – Stadt stellt klar: Kein Verbot für bäuerliche Direktverkaufsstände

Ein Imbissbetreiber an der B1 (Werler Straße) in Unna muss seinen Platz räumen. Die Stadt untersagt ihm, weiterhin an diesem verkehrsgünstigen und lebhaft von Kunden fluktuierten Standort seinen Imbisswagen zu postieren. Da eine Berichterstattung darüber aus Sicht der Stadt Unna irreführend war, erklärte sich das Rathaus am heutigen Freitag (24. Mai) wie folgt dazu: „Im Bezug auf eine Berichterstattung über die Verkaufsstände entlang der Bundesstraße 1 stellt die Stadtverwaltung Unna folgendes klar: Dem Betreiber eines Imbissstandes an der B1 auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte „Onkel Albrecht“ wurde mündlich mitgeteilt, dass er seinen Stand bis Mitte Juni abbauen soll. Die Art des Verkaufsstandes, der mit Sitzgelegenheiten für eine hohe Verweildauer vor Ort sorgt, ist mit seinem Gaststätten-ähnlichen Charakter nicht genehmigt.
Er stellt nach Einschätzung der Kreisstadt Unna aufgrund der Lage unmittelbar an der B1 eine Gefährdung dar.
Und zwar sowohl für die dort sitzenden bzw. sich aufhaltenden Menschen durch den Verkehr auf der B1 als auch für den fließenden Verkehr auf der B1 durch den teilweise „wilden“ Parkverkehr, der rund um den Imbissstand zu beobachten ist und der schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt hat. Aus diesem Grund wurde dem Betreiber mitgeteilt, dass er seinen Stand abbauen muss.“ Diese Einzelfallentscheidung bedeute nicht, so betont die Stadt, dass entlang der Bundessstraße 1 keine saisonale Verkaufsstände mehr stehen dürfen, etwa die bekannten Erdbeerstände: „Dort ist die Verweildauer nur kurz, und es besteht keine Aufenthaltsmöglichkeit durch Sitzgelegenheiten besteht und die daher geduldet werden. Ein Verkaufsverbot für landwirtschaftliche Direktverkaufsstände hat die Kreisstadt Unna weder angekündigt noch plant sie ein solches.“

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